Anregungen und Beschwerden an politische Gremien
Nach § 24 der Gemeindeordnung NRW ist es möglich, Anregungen und Beschwerden direkt an den Stadtrat oder die Bezirksvertretungen zu richten.
Petentinnen und Petenten
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Klingenstadt Solingen kann sich mit Anliegen an den Rat oder eine Bezirksvertretungwenden. Anregungen und Beschwerden dürfen von Einzelpersonen oder von mehreren Personen abgegeben werden.
Begriff Anregungen und Beschwerden
Eingaben, Petitionen, Verlangen, Begehren
Wer sich auf § 24 Gemeindeordnung NRW beruft, muss dies ausdrücklich angeben.
Mit einer Anregung wird die Stadt Solingen zu einem beschriebenen Handeln aufgefordert, mit einer Beschwerde wird eine bestimmtes Verhalten der Stadt Solingen kritisiert. Beides ist in einem Schreiben zulässig.
Anregungen und Beschwerden können schriftlich mit Unterschrift oder mit Mail eingereicht werden.
Wer Anregungen und Beschwerden bei der Klingenstadt Solingen einreicht, erhält eine Eingangsbestätigung.
Adressat der Anregungen und Beschwerden
Die Anregungen und Beschwerden richten sich entweder nur an den Rat, nur an eine Bezirksvertretung oder an Rat und eine oder mehrere Bezirksvertretungen zusammen.
Der Rat kann seine Aufgaben im Rahmen des Anregungs-. und Beschwerderechts an einen Ausschuss übertragen. Der Rat der Klingenstadt Solingen hat dies getan und diese Aufgaben dem Hauptausschuss übertragen. Gehen also Anregungen oder Beschwerden für den Rat ein, so werden sie dem Hauptausschuss vorgelegt.
Da Bezirksvertretungen keine Ausschüsse bilden dürfen, müssen die Bezirksvertretungen über Eingaben nach § 24 Gemeindeordnung NRW selbst entscheiden.
Zuständigkeiten
Wenn der Rat oder die Bezirksvertretung inhaltlich nicht zuständig sind, wird das Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Öffentliche Sitzung
Schwärzung persönlicher Daten - Einladung der Petent:innen
Die Behandlung der Eingaben finden in öffentlichen Sitzungen statt. Die schriftlichen Eingaben werden der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt. Personenbezogene Daten werden geschwärzt. Es ist üblich, die Petenteninnen und Petenten zu den Sitzungen einzuladen. Weiterhin ist es üblich, dass die Sitzung unterbrochen wird, damit die Petenteninnen und Petenten ihr Anliegen vortragen können.
Erledigung des Verfahrens
Mit dem Beschluss des Hauptausschusses oder der Bezirksvertretung ist das Verfahren beendet.
Unterrichtung der Petenteninnen und Petenten
Nach der Erledigung der Anregungen und Beschwerden werden die Petentinnen und Petenten schriftlich informiert.
Kontakt
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Frau Heuser
Anregungen und Beschwerden für den HauptausschussTelefon: 0212 / 290-2122
Telefax: 0212 / 290-74 2122 -
Frau Knott
Anregungen und Beschwerden für die Bezirksvertretungen Mitte, Ohligs/Aufderhöhe/Merscheid und GräfrathTelefon: 0212 / 290-2165
Telefax: 0212 / 290-74 2165 -
Herr Breznik
Anregungen und Beschwerden für die Bezirksvertretungen Burg/Höhscheid und WaldTelefon: 0212 / 290-2160
Telefax: 0212 / 290-74 2160E-Mail: bezirksvertretungen@solingen.de
r.breznik@solingen.de