KFZ: Abmeldung eines Kraftfahrzeuges
Sie möchten Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen (abmelden).
Bei einer Außerbetriebsetzung werden die amtlichen Kennzeichen entwertet, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird mit einem Außerbetriebsetzungsvermerk versehen und wieder ausgehändigt.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Örtlich zuständig für die Abmeldung eines Fahrzeuges ist zwar immer die Zulassungsbehörde bei der das Fahrzeug registriert ist, sofern Sie jedoch alle Unterlagen komplett haben, können Sie die Abmeldung bei jeder deutschen Zulassungsbehörde vornehmen.
Falls Sie das Fahrzeug später wieder anmelden und für die Wiederzulassung Ihre jetzige Kennzeichenkombination behalten möchten, sollten Sie diese fahrzeugbezogen bei der Abmeldung reservieren. Zudem ist es möglich, Ihre jetzige Kennzeichenkombination für ein anderes Fahrzeug zu reservieren.
Diese Dienstleistung wird auch im Bürgerbüro Ohligs angeboten und kann auch online unter: https://service.solingen.de/kategorie/-/details/91 vorgenommen werden.
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Telefax: 0212 / 290-3679Verwaltungsgebäude
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