KFZ: Grüne Kennzeichen
Grüne Kennzeichen (Schilder mit grüner Schrift auf weißem Grund) führen Fahrzeuge, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind.
Der Antrag auf Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsbehörde zu stellen.
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Fahrzeuge:
- Zulassungsfreie Fahrzeuge wie selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Kräne, Betonpumpen) und Stapler oder Anhänger zur Beförderung von Sportgeräten (z.B. Boote, Segelflugzeuge) oder Anhänger zur Beförderung von Tieren für Sportzwecke (z.B. Pferdesport),
- Zugmaschinen in der Land und Forstwirtschaft die ausschließlich hierfür verwendet werden sowie Anhänger hinter solchen Fahrzeugen,
- Zugmaschinen sowie Wohn- und Packwagen im Schaustellergewerbe, solange sie ausschließlich im Schaustellergewerbe verwendet werden. Allerdings gilt hier eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h,
- Anhänger (aber keine Wohnanhänger), die hinter Lkw/Zugmaschinen mitgeführt werden, und für die eine um einen Anhängerzuschlag erhöhte Kfz-Steuer auf das Zugfahrzeug entrichtet wird. Es handelt sich in der Regel um Sattelauflieger und/oder Anhänger, die für eine spezielle Verwendung ausgerüstet sind,
- Fahrzeuge zur Beförderung von Molkereierzeugnissen
- Hilfsgütertransporte
- Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr, des Luft- und Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes sowie solche zur Krankenbeförderung und zum Behindertentransport
Der Halter eines Fahrzeugs mit grünem Kennzeichen muss den Nutzungszweck, der ihn von der Kfz-Steuer befreit, jederzeit nachweisen können. Dies gilt nicht nur für die Antragsstellung, sondern auch für zufällige Verkehrskontrollen.
Downloads
- Vollmacht / Erklärung GbR / Steuerbefreiung
(PDF 510 KB) - SEPA-Lastschriftmandat
(PDF 405 KB)
Weiterführende Informationen
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