KFZ: Internationaler Zulassungsschein
Ein internationaler Fahrzeugschein ist ggf. dann erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in der Bundesrepublik Deutschland angemeldeten Fahrzeug vorübergehend außerhalb von Europa fahren wollen
Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zur vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. zum Fahrzeugschein erstellt und hat maximal eine Gültigkeit von 1 Jahr. Der internationale Fahrzeugschein gilt lediglich außerhalb von Deutschland und nur in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I.
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- Vollmacht / Erklärung GbR / Steuerbefreiung
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