KFZ: Mängelkarte/-bericht
Sie haben eine Mängelkarte oder einen Mängelbericht für Ihr Fahrzeug erhalten?
Wenn an einem Fahrzeug bei einer Kontrolle ein Mangel festgestellt wird, stellt die kontrollierende Person eine Mängelkarte oder einen Mängelbericht aus. Die Kfz-Zulassungsbehörde wird darüber informiert.
Wer eine Mängelkarte erhalten hat, muss unverzüglich reagieren und für Abhilfe sorgen. Auf der Karte ist angekreuzt, wer bestätigen muss, dass der Mangel behoben wurde. Ist der Mangel beseitigt, muss die ausgefüllte Karte (mit Bestätigung) zur Zulassungsbehörde geschickt werden.
Der Nachweis kann persönlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorgelegt oder per Post, per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Das amtliche Kennzeichen muss auf dem Mängelbeseitigungsnachweis gut lesbar angegeben sein.
Wird die genannte Frist zur Mängelbeseitigung nicht eingehalten, leitet die Kfz-Zulassungsbehörde ein Verfahren gegen den Fahrzeughalter ein. Dadurch können weitere Kosten entstehen.
Weiterführende Informationen
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