KFZ: Rußpartikelfilter
Nachgerüstete Diesel-Fahrzeuge werden einer besseren Schadstoffgruppe zugeordnet und erhalten eine entsprechend bessere Feinstaubplakette
Vorraussetzung für die Eintragung eines Rußpartikelfilters in die Fahrzeugpapiere ist entweder
- ein entsprechendes Gutachten von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder
- Einbaubescheinigung des Partikelminderungssystems.
Neben der Einbaubescheinigung bitte auch die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorlegen.
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