KFZ: Tempo 100 für Anhänger
Sie möchten mit Ihrem Gespann (PKW und Anhänger) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren?
Um mit Ihrem Gespann Tempo 100 zu fahren, muss dieses der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO entsprechen. Bei Neufahrzeugen wird dies durch den Hersteller entweder in den Fahrzeugpapieren (über die Betriebserlaubnis) dokumentiert oder Sie bekommen eine extra Datenbestätigung. Sprechen Sie bitte beim Kauf den Händler darauf an.
Bei Gebrauchtfahrzeugen ist der Anhänger einer technischen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ usw.) vorzuführen, hier wird über ein Gutachten bestätigt, dass Ihr Fahrzeug der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO entspricht und somit für Tempo 100 geeignet ist.
Die entsprechende Eintragung in die Fahrzeugpapiere erhalten Sie bei der Zulassungsbehörde. Hier wird Ihnen auch das Tempo 100-Schild abgesiegelt. Das 100-er Schild wird an der Rückseite des Anhängers angebracht.
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