KFZ: Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Ihr Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II - Fahrzeugbrief) ist Ihnen in Verlust geraten oder wurde gestohlen.
Diebstahl
- Sofern Ihnen die ZB II (Fahrzeugbrief) gestohlen wurde, muss bei der Polizei Anzeige erstattet werden
Verlust
- Ist Ihnen die ZB II in Verlust geraten, so muss über den Verlust eine Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Diese Erklärung kann entweder bei der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar abgegeben werden. Der Verlust kann nur von der Person erklärt werden, die den Fahrzeugbrief (ZBII) tatsächlich verloren hat. Im Falle des Verlustes muss ein Aufbietungsverfahren eingeleitet werden, dass bedeutet, der Verlust des Dokumentes wird veröffentlicht, so dass sich Banken, Leasingunternehmen usw. melden können, sofern die ZB II nicht tatsächlich in Verlust geraten ist, sondern als Sicherheit hinterlegt wurde. Dieses Verfahren dauert cirka 2-3 Wochen. Erst nach Abschluss der Aufbietung kann eine neue ZB II erstellt werden.
Hinweis: Diese Dienstleistung kann nicht im Bürgerbüro Ohligs vorgenommen werden.
Downloads
- Vollmacht / Erklärung GbR / Steuerbefreiung
(PDF 510 KB)
Weiterführende Informationen
Kontakt
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