Ausländer: Aufenthaltserlaubnis
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch (sonstige Ausbildungszwecke)
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen zur Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis erfolgt bei der persönlichen Vorsprache beim Ausländer- und Integrationsbüro. Es handelt sich jeweils um eine einzelfallbezogene Entscheidung.
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen zu rechnen.
Bitte stellen Sie von daher sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag auf Verlängerung.
Downloads
- Arbeitgeberbescheinigung
(PDF 15 KB) - Wohnraumbescheinigung
(PDF 96 KB) - Registrierungsbogen / Antrag Aufenthaltserlaubnis
(PDF 134 KB)
Kontakt
-
Ausländer- und Integrationsbüro
Telefon: 0212 / 290-2289
Telefax: 0212 / 290-2288E-Mail: ala@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Gasstraße 22B
42657 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Montag bis Freitag
8:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag
auch 14:00 - 18:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung