Ausländer: Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG sind die sichersten Aufenthaltsstati für die in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer.
Sie berechtigen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sind zeitlich und räumlich unbeschränkt und dürfen nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Grundsätzliche Voraussetzungen
- 3-, 5- oder 7-jähriger Besitz der Aufenthaltserlaubnis
(je nach Aufenthaltszweck) - Sicherstellung des Lebensunterhaltes
- ausreichender Wohnraum
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
- persönliche Antragstellung erforderlich
Hinweise
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung gibt es ab dem 01.01.2005 nicht mehr. Eine vor dem 01.01.2005 erteilte unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung gilt fort als Niederlassungserlaubnis entsprechend dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Aufenthaltszweck und Sachverhalt.
Es gibt unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Es kommt hier auf den jeweiligen Aufenthaltszweck des Ausländers an.
Minderjährig eingereiste bzw. im Bundesgebiet geborene Ausländer haben unter erleichterten Voraussetzungen die Möglichkeit eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten.
Der Daueraufenthalt EG ist grundsätzlich der Niederlassungerlaubnis gleichgestellt.
Daneben gibt es weitere Voraussetzungen. Die weitere Beratung bzw. Prüfung wird bei der persönlichen Vorsprache mit dem Sachbearbeiter des Ausländer- und Integrationsbüros erörtert.
Vorsprache bitte nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Seit dem 01.09.2011 wird die Niederlassungserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen zu rechnen.
Bitte stellen Sie von daher sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.
Downloads
- Arbeitgeberbescheinigung
(PDF 15 KB) - Wohnraumbescheinigung
(PDF 96 KB)
Kontakt
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Ausländer- und Integrationsbüro
Telefon: 0212 / 290-2289
Telefax: 0212 / 290-2288E-Mail: ala@solingen.de
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