Ausfuhrzeugnisse für Waren tierischer Herkunft
Ausfuhrzeugnisse für Waren (Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Futtermittel), die innerhalb der EU verbracht oder in ein Drittland ausgeführt werden sollen
Zahlreiche Waren tierischen Ursprungs, die unter das Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände- sowie Futtermittelrecht fallen, werden in der EU bzw. in Drittländern vertrieben und benötigen hierfür ein Unbedenklichkeitszertifikat.
Dieses muss beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) mindestens 48 Stunden vor der Verbringung bzw. der Ausfuhr beantragt werden. Diese Zertifikate werden über TRACES (TRAde Control and Expert System) abgewickelt.
Zu diesem Zweck benötigt das BVLA vorab eine Vielzahl von Angaben (siehe dazu das Formular unter Downloads).
Für die Ausstellung von Zertifikaten für die Versendung von Waren nicht-tierischer Herkunft ist ein formloser Antrag ausreichend.
Downloads
- Formular Transport-Anmeldung
(PDF 27 KB)
Kontakt
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Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Telefon: 0212 / 290-2581
Telefax: 0212 / 290-2594E-Mail: veterinaeramt@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Dorper Straße 26
42651 Solingen
Zimmer 224geöffnet / erreichbar:
Montag - Donnerstag
9:00 - 15:00 Uhr
Freitag
9:00 - 13:00 Uhr -
Frau Dr. Becker
amtliche TierärztinTelefon: 0212 / 290-2589
Telefax: 0212 / 290-2594E-Mail: veterinaeramt@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Dorper Straße 26
42651 Solingen
Zimmer 108geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung