Bekämpfung der Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus 1 (BHV1)
In Deutschland gilt nach der BHV-I Verordnung eine Untersuchungspflicht für alle über 9 Monate alten Rinder.
Das langfristige Ziel der BHV-1-Bekämpfung ist das Erreichen und die Anerkennung des Statuts der „Freiheit von BHV-1“ auf Gesamtstaatsbasis für die Bundesrepublik Deutschland gemäß EU-Richtlinie 64/432/EWG. Mittelfristig steht die kontinuierliche Zunahme BHV-1-freier Bestände sowie der Schutz bereits freier Bestände vor Neuinfektionen im Vordergrund.
Die Auswertung für 2009 für den Stand der BHV-1-Sanierung ergab einen Wert von 87,7 % der Rinderbestände in Deutschland als BHV-1-frei. 8,8 % der Bestände befinden sich in der Sanierung.
NRW (75,19 %) bildet mit Rheinland-Pfalz (74,07 %), dem Saarland (67,73 %) und Schleswig-Holzstein (66,67 %) das Schlusslicht in der BHV-1-Sanierung im Gegensatz zu Sachsen-Anhalt (98,41 %), Bayern (97,03 %), Brandenburg (93,66 %) und den übrigen Bundesländern.
Auswirkungen hat dieser unterschiedliche Sanierungsstatus von BHV-1 vor allem für den Handel mit Rindern. Es besteht ein erhöhtes Risiko der Wiedereinschleppung der Krankheit in bereits freie Bestände und freie Regionen. Zur Erleichterung des Handels mit Rindern in der EU und den Drittländern ist eine langfristige Bekämpfung der BHV-1-Krankheit notwendig.
Damit alle Betriebe in Nordrhein-Westfalen langfristig den Status anerkannt BHV-1-freier Bestand erlangen können, ist am 17.07.2009 in NRW die Allgemeinverfügung zum Schutz der Rinderbestände vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus (MBL. NRW, S. 346) in Kraft getreten. Dies soll die Intensivierung der BHV1-Infektionsbekämpfung voran reiben.
Schwerpunkte der Allgemeinverfügung sind die Gesamtbestandsimpfung nach Reagentenfeststellung, das Weideverbot für nicht BHV-1-freie Rinder sowie die Kennzeichnung der (gE-positiv) Reagenten mit roten Ohrmarken (Details s. Allgemeinverfügung BHV-1-Sanierung).
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