Hunde: große Hunde - 40-20er
Je nachdem, ob ein kleiner Hund, ein „großer Hund", ein „gefährlicher Hund" oder ein „Hund bestimmter Rasse" gehalten wird, sind unterschiedliche Vorgaben des Landeshundegesetzes zu beachten.
Die Haltung eines großen Hundes ist beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen und die erforderlichen Nachweise (Sachkunde, Haftpflicht, Mikrochipkennzeichnung) vorzulegen.
Bitte nutzen Sie für die Anzeige unser Online-Formular. Eine PDF-Version zum Ausdrucken sowie ergänzende Informationen und Formulare halten wir zum Downlad bereit.
Wann ist ein Hund ein großer Hund im Sinne des § 11 LHundG NRW?
- wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht,
- wenn er nicht unter die unten aufgeführten gefährlichen Hunde und Hunde bestimmter Rassen fällt,
- auch Hunde, die die oben genannten Maße z. B. aufgrund ihres Alters noch nicht erreicht haben, unterfallen dem § 11 Abs. 1 LHundG. Maßgeblich ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden,
- die Haltung von Hunden, bei denen die zu erwartende Größe/das zu erwartende Gewicht noch nicht sicher bestimmen werden kann (ein oder beide Elterntiere sind unbekannt) ist unverzüglich bei Erreichen der oben genannten Maße beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen
Bei den folgenden Hunderassen handelt es sich in jedem Fall um einen großen Hund
- Australien Sheperd
- Bernhardiner
- Bordeaux Dogge
- Boxer
- Briard
- Cane Corso
- Collie
- Dalmatiner
- Deutsche Dogge
- Dobermann
- English Bulldog
- Eurasier
- Flatcoated Retriever
- Golden Retriever
- Husky
- Kangal
- Kuvasz
- Labrador
- Landseer
- Leonberger
- Münsterländer
- Neufundländer
- Rhodesian Ridgeback
- Riesen- und Mittelschnauzer
- Schäferhund
- Sennenhund
- Setter
- Shar Pei
- Windhund
- Wolfshund
Wann muss die Haltung eines großen Hundes angezeigt werden?
- unverzüglich nach der Übernahme des Hundes in den Haushalt
- unverzüglich nach Zuzug des Halters/der Halterin in das Gemeindegebiet
Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt räumt eine Frist von vier Wochen ein, um das ausgefüllte Formular mit den Kopien der Nachweise einzureichen.
Wer ist Halter/Halterin?
- Personen, die den Hund regelmäßig betreuen, erziehen oder auf Probe zum Anlernen halten
- Hundehalter ist nicht, wer den Hund für einen kurzen Zeitraum (bis zu sechs Wochen) in Pflege oder Verwahrung nimmt
Unabhängig von der Größe und dem Gewicht des Hundes ist für folgende Hunderassen und Kreuzungen, in denen diese Rassen enthalten sind, eine Erlaubnis des Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes erforderlich:
gefährliche Hunde
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
Hunde bestimmter Rassen
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Rottweiler
- Tosa Inu
Downloads
- Online-Anzeige einer Hundeanmeldung
- Anzeige einer Hundeanmeldung
zum Ausdrucken
(PDF 403 KB) - Antrag für erlaubnispflichtige Hunde
(PDF 480 KB) - Antrag auf Maulkorb- und Leinenbefreiung
(PDF 14 KB) - Aufstellung der Leinen- und Sorgfaltspflichten
(PDF 25 KB) - Weitere Infos zur Hundehaltung
Merkblatt
(PDF 145 KB) - „Hunde in der Stadt“
Vortrag Frau Dr. Sencek, amtliche Tierärztin
(PDF 185 KB)
Weiterführende Informationen
- autorisierte Tierärzte zur Abnahme der Sachkundeprüfung bei großen Hunden
Tierärztekammer Nordrhein - Landeshundegesetz NRW
Landesrecht NRW - Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz
Landesrecht NRW
Kontakt
-
Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Telefon: 0212 / 290-2581
Telefax: 0212 / 290-2594E-Mail: veterinaeramt@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Dorper Straße 26
42651 Solingen
Zimmer 224geöffnet / erreichbar:
Montag - Donnerstag
9:00 - 15:00 Uhr
Freitag
9:00 - 13:00 Uhr -
Frau Gronau
Buchstaben A - LTelefon: 0212 / 290-2605
Telefax: 0212 / 290-2594E-Mail: veterinaeramt@solingen.de
Verwaltungsgebäude
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Zimmer 107geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung -
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Zimmer 224geöffnet / erreichbar:
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