Tierische Nebenprodukte: Überwachung
Bei der Weiterverarbeitung tierischer Erzeugnisse, die vom Tier stammen oder die bei der Produktion von Lebensmitteln anfallen und nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet sind, gelten besondere Anforderungen.
Derartige Erzeugnisse werden als tierische Nebenprodukte (z.B. Schlachtabfälle, Hufe, Klauen von Tieren, Felle, Gülle etc.) bezeichnet und in Risikokategorien von 1 – 3 (K1, K2, K3) unterteilt.
Diese tierischen Nebenprodukte sind entweder fachgerecht zu entsorgen oder bei Ihrer Weiterverwendung sind bestimmte Anforderung zu erfüllen.
Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) berät bei Fragen hinsichtlich der Registrierung bzw. Zulassung von Betrieben (z.B. Biogasanlagen, Heimtierfuttermittelherstellung, Knopfherstellung aus Hufen und Klauen), die tierische Nebenprodukte verwenden wollen.
Das BVLA ist auch zuständig für die Überwachung der zugelassenen Betriebe. Während der Betriebsbegehung werden sowohl das Betriebsgelände als auch die Dokumente in Augenschein genommen. Darüber hinaus werden Produktproben genommen, um die Produkte auf Ihre Inhaltsstoffe überprüfen zu lassen.
Ebenso steht das BVLA bei Fragen der Erstellung von Ausfuhr und Einfuhrbescheinigungen (z.B. Versendung von Heimtierfutter nach Russland) im Zusammenhang mit dem Tierischen Nebenprodukterecht zur Verfügung.
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Telefax: 0212 / 290-2594E-Mail: veterinaeramt@solingen.de
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