tote Tiere melden
Wenn Haustiere sterben oder wildlebende Tiere oder Nutztiere verenden, sind unterschiedliche Institutionen für die Beseitigung der Tierkörper zuständig.
wildlebende Tiere
(z.B. Rehe, Füchse)
Zuständig ist der für den Fundort zuständige Jagdausübungsberechtigte, zu erfragen bei der Unteren Jagdbehörde der jeweiligen Stadt.
herrenlose Kleintiere und Schädlinge
(Igel, Mäuse, Ratten, Vögel, Schlangen etc.)
Diese toten Tiere müssen Grundstückseigentümer selbst beseitigen.
Nutztiere
(z.B. Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Hühner etc.)
Firma
SecAnim
Brunnenstraße 138
44536 Lünen
fon 02306 / 927 0-921
tote Kleintiere aus dem öffentlichen Straßenraum
(z.B. Hunde, Katzen, sonstige Heimtiere und auch Wildtiere (Fuchs, Marder, Waschbären, große Wildvögel, wie Schwäne))
- in Wuppertal
Leitstelle des Ordnungsamtes
fon 0202 / 563-4000
außerhalb der Dienstzeit:
Feuerwehr-Leitstelle
fon 0202 / 563-1111 - in Solingen
Feuerwehr Leitstelle
0212 / 2202 -0 - in Remscheid
Feuerwehr Leitstelle
fon 02191 / 16-0
andere Heimtiere
(z.B. Hunde, Katzen)
Entsorgung über zugelassenen Tierbestatter
oder direkt über die Firma
SecAnim
Brunnenstraße 138
44536 Lünen
fon 02306 / 927 0-921
Heimtiere vergraben
Das Vergraben von toten Heimtieren ist erlaubt
- auf hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder Anlagen (sog. Tierfriedhöfe) oder dem eigenen Grundstück,
- nicht im Wasserschutzgebiet,
- nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze,
- wenn das "Grab" mindestens 50 cm tief liegt
Tierfriedhöfe
- In Wuppertal und Remscheid
gibt es keine Tierfriedhöfe