Heimaufsicht
Die Heimaufsicht ist zuständig für die Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes. Zu den wesentlichen Aufgaben zählt die Überwachung der Altenpflegeeinrichtungen und der Behinderteneinrichtungen durch regelmäßige oder anlassbezogene Prüfungen.
Die Heimaufsicht berät und informiert Bewohnerinnen und Bewohner sowie Leistungsanbieter über Ihre Rechte und Pflichten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz, geht Beschwerden nach und überwacht die Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Solingen durch regelmäßige oder anlassbezogene Prüfungen. Die Ergebnisse der Regelprüfungen werden in einem schriftlichen Prüfbericht festgehalten und in den Einrichtungen ausgelegt.
Die wesentlichen Ergebnisse der Regelprüfungen sind zudem in einem Ergebnisbericht zusammengefasst. Dieser Ergebnisbericht wird im Internet auf der Seite des Pflegeverbundes Solingen veröffentlicht. Dies bietet Ihnen als Bewohnerin oder Bewohner, Angehörigen und Interessierten die Chance, sich umfassend über die Einrichtung Ihrer Wahl zu informieren.
Wohnen Sie oder Ihre Angehörigen in einer Altenpflegeeinrichtung oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung?
Wir bieten Ihnen Hilfe bei Beschwerden, zum Beispiel über mangelhafte Pflege. Im Falle einer Beschwerde können Sie sich an die Heimaufsicht wenden, nachdem Ihre Beschwerde in der Einrichtung selbst erfolglos geblieben ist. Die Heimaufsicht überprüft dann, ob ein Verstoß gegen das Wohn- und Teilhabegesetz vorliegt und deckt vielleicht Mängel in der betreffenden Einrichtung auf. Nach möglichst schriftlicher Protokollierung Ihrer Beschwerde wird ein Ermittlungsverfahren in dieser Angelegenheit eingeleitet. Über das Ergebnis der Ermittlungen werden Sie selbstverständlich informiert.
Planen Sie den Neubau/Umbau einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung?
Egal ob Tagespflege, Kurzzeitpflege, Wohngemeinschaft, Hospiz oder vollstationäre Einrichtung: Wir beraten Sie über die baulichen, personellen und konzeptionellen Anforderungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz.
Engagieren Sie sich im Beirat einer Einrichtung oder arbeiten Sie in einer Pflegeeinrichtung?
Das Beratungsangebot richtet sich auch an Heimbeiräte, Angehörigenbeiräte oder bestellte Vertrauenspersonen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Gerne informieren wir Sie über ihre Rechte und Pflichten.
Weiterführende Informationen
- Pflegeverbund Solingen - Prüfungen der Heimaufsicht
Wählen Sie eine Einrichtung aus und sehen Sie sich im Downloadbereich den Ergebnisbericht an.
Kontakt
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Frau Richartz
SachgebietsleiterinTelefon: 0212 / 290-5221
Telefax: 0212 / 290-74 5221Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 0.008geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Montag - Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung -
Telefon: 0212 / 290-5322
Telefax: 0212 / 290-74 9132Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 0.009geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Montag - Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung -
Telefon: 0212 / 290-5285
Telefax: 0212 / 290-74 9132Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 0.010geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Montag - Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung -
Telefon: 0212 / 290-5274
Telefax: 0212 / 290-74 9132Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 0.010geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Montag - Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung -
Telefon: 0212 / 290-5410
Telefax: 0212 / 290-74 9132Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 0.007geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Montag - Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung