Jugendförderung: Freie Jugendhilfe
Anerkennung von Vereinen und Organisationen als Träger der freien Jugendhilfe
Vereine und Organisationen, die eine eigene Jugendarbeit anbieten, können sich u.U. nach § 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) anerkennen lassen. Die Anerkennung ist häufig Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Mittel im Bereich der Jugendhilfe.
Kontakt
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Haus der Jugend Solingen-Mitte
Dorper Straße 10-16
42651 Solingen
Zimmer 106geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung -
Frau Stute
SachgebietsleiterinTelefon: 0212 / 290-2756
Telefax: 0212 / 290-2764E-Mail: p.stute@solingen.de
Haus der Jugend Solingen-Mitte
Dorper Straße 10-16
42651 Solingen
Zimmer 106geöffnet / erreichbar:
Montag bis Mittwoch
08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 13.00 Uhr -
Angebote außerhalb von Einrichtungen
Telefon: 0212 / 290-2758
Telefax: 0212 / 290-2764Haus der Jugend Solingen-Mitte
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42651 Solingengeöffnet / erreichbar:
Montag - Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
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8.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.00 - 13.00 Uhr