Leistungen zum Lebensunterhalt: Notfall-Darlehen
Wie kann das Jobcenter im Notfall helfen?
Notfallsprechstunde
- Montag bis Freitag
07:30 bis 09:00 Uhr
In einer Notlage können Sie auch ohne vorherigen Termin in die Notfallsprechstunde des Jobcenters kommen. Bitte melden Sie sich auch bei einem Notfall zunächst im KundenServiceCenter. Bis 09:00 Uhr muss das entsprechende Ticket gezogen sein! Bei Bedarf leitet sie das KundenServiceCenter weiter an das für Sie zuständige Sachgebiet.
Darlehen im Notfall
Ein Notfall kann vor allem eine bereits eingetretene und nachzuweisende Mittellosigkeit sein. falls Sie über ein Girokonto verfügen, bringen Sie unbedingt aktuelle Kontoauszüge ab dem letztem Geldeingang mit. Wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, hilft Ihnen das Jobcenter im Regelfall in Form eines Darlehens, das Sie entweder per Sachleistung (das heißt: Lebensmittelgutschein) oder in Form eines Barschecks erhalten.
Auch bei drohendem oder bereits eingetretenem Verlust der Wohnung oder der Stromversorgung ist die Notfallsprechstunde zu nutzen. Bringen Sie dazu unbedingt Unterlagen mit, die den Notfall belegen.
Rückzahlung des Darlehens
Ein Darlehen des Jobcenters Solingen wird - wie alle Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) - aus Steuermitteln finanziert. Wie jedes Darlehen muss es auch zurückgezahlt werden. Sind Sie nach der Bewilligung des Darlehens weiterhin im Leistungsbezug, ist zwingend eine Aufrechnung vorzunehmen. Diese ist zeitlich nicht begrenzt und erfolgt bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens. Die Höhe der Aufrechnung beträgt 10 % des Regelbedarfs, den die betroffene Darlehensnehmerin beziehungsweise der betroffene Darlehensnehmer erhält.
Scheiden Sie aus dem Leistungsbezug aus bevor das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist, erlässt das Jobcenter Solingen einen gesonderten Erstattungsbescheid. Die Art und Weise der Rückzahlung wird darin genau beschrieben. Sie haben die Möglichkeit, eine Ratenzahlung anzubieten. Ein solcher Antrag wird von unserem Team Finanzen gesondert geprüft und gegebenenfalls angenommen.
Es ist unbedingt zu beachten, dass mit dem Erlass dieses Erstattungsbescheids eine 30-jährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt wird. Die Beitreibung der Forderung ist damit während dieser gesamten Zeit möglich.
Kontakt
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Kommunales Jobcenter Solingen
Kamper Straße 35
42699 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Telefonisch und per E-Mail ist das Kommunale Jobcenter weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.
Kundenservicecenter
(1. Etage)
Montag - Freitag
7:30 - 12:30
Montag und Dienstag
14:00 - 16:00
Nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Teilnehmende an Maßnahmen:
Donnerstag
15:00 - 18:00 -
Kommunales Jobcenter Solingen
Kamper Straße 35
42699 Solingengeöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung