Bauakten und Altakten: Einsicht
Das Altaktenarchiv (ab dem Jahr 1950) der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Solingen dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung.
Wir sind jedoch bemüht, Ihnen im Rahmen des Möglichen zu helfen.
Auf Grund der derzeitigen Pandemie, die zu der Entscheidung geführt hat, das Rathaus zum Schutz der Bürger und Bürgerinnen sowie der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen grundsätzlich für Publikumsverkehr zu schließen, ist derzeit im Regelfall eine Akteneinsicht auf dem normalen Weg leider nicht möglich.
Um trotzdem die Möglichkeit zu schaffen, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, ist es notwendig, in dem Antragsformular die gewünschten Unterlagen genau zu bezeichnen (z. B. Grundrisszeichnungen, Wohnflächenberechnung etc.). Des Weiteren sind dem Antrag derzeit, entgegen der Ausführungen im Formular, Unterlagen zum Nachweis der Berechtigung einschl. einer Personalausweiskopie beizufügen.
Soweit Akten vorhanden sind, werden diese dann für die Antragsteller gesichtet, die Unterlagen kopiert und übersandt.
Die Sichtung der Akten führt leider zu zusätzlichem Zeitaufwand und zu einer teilweise deutlichen Überschreitung der bisher angegebenen Bearbeitungszeiten. Wir hoffen, dass Sie aus Gründen des Gesundheitsschutzes hierfür Verständnis haben.
Ein Termin für die Akteneinsicht wird nach vorherigem schriftlichen Antrag durch den Stadtdienst Bauaufsicht mitgeteilt. EIn ANtragsformular halten wir zum Download bereit. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass je nach Anzahl der eingegangenen Anträge auf Akteneinsicht ggfs. Bearbeitungszeiten von 10 bis 15 Arbeitstagen nicht ausgeschlossen werden können.
Im Stadtarchiv können Hausbesitzer Auszüge aus den historischen Akten (vor dem Jahr 1950) ihrer Gebäude kopieren (gebührenpflichtig). Für die notwendige Bestellung kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiter des Stadtarchivs.
Akteneinsicht kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nur der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer gewährt werden. Dabei muss sich die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer durch einen Grundbuchauszug und ihren/seinen Personalausweis ausweisen. Treten Sie als Bevollmächtigte/r einer Grundstückseigentümerin/eines Grundstückseigentümers auf, ist zusätzlich eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers und Ihr Personalausweis notwendig.
Downloads
- Antrag auf Akteneinsicht
Formular
(PDF 59 KB)
Weiterführende Informationen
- Stadtarchiv Solingen
Archiv-Bestände zur Einsicht
Kontakt
-
Herr Krieglstein
ArchivarTelefon: 0212 / 290-4321
Telefax: 0212 / 290-74 4321Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 2.042geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Montag und Donnerstag
08:00 -12:30 Uhr -
Herr Fühner
Leiter VerwaltungsabteilungTelefon: 0212 / 290-4284
Telefax: 0212 / 290-74 4284Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 2.050geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Montag und Donnerstag
08:00 -12:30 Uhr -
Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 2.051geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Montag und Donnerstag
08:00 -12:30 Uhr -
Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 2.051geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Montag und Donnerstag
08:00 -12:30 Uhr