Baulasten: Eintragung
MIt einer Baulast kann die Genehmigung eines sonst nicht genehmigungsfähigen Bauvorhabens ermöglicht werden. Dabei übernimmt ein Grundstückseigentümer eine Verpflichtung, die sein Grundstück zu Gunsten des Antragstellers belastet.
Baulasten dienen zum Beispiel der Sicherung von
- Abstandflächen
- Zufahrten
- Vereinigung von Flurstücken
- Nutzungsbeschränkungen
- überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen
- Brandschutzabständen
- Stellplätzen
Zur Übernahme einer Baulast unterschreibt der Grundstückseigentümer ein Protokoll, das mit den Plänen im Baulastenverzeichnis der Stadt verwaltet wird. Das Baulastenverzeichnis wird durch den Stadtdienst Bauaufsicht gepflegt.
Kontakt
-
Frau Eltze-Fühner
SachbearbeitungTelefon: 0212 / 290-4285
Telefax: 0212 / 290-74 4285Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 2.041geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Montag und Donnerstag
08:00 -12:30 Uhr -
Telefon: 0212 / 290-4284
Telefax: 0212 / 290-74 4284Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 2.050geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Montag und Donnerstag
08:00 -12:30 Uhr -
Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 2.051geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Montag und Donnerstag
08:00 -12:30 Uhr -
Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 2.051geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Montag und Donnerstag
08:00 -12:30 Uhr