Schornsteinfeger: Immissionsschutzmessung und Kehrung
Der Haus- oder Wohnungseigentümer, der auf seinem Anwesen oder in seiner Eigentumswohnung eine Heizungsanlage betreibt, wird entsprechend der Art dieser Heizungsanlage einmal oder mehrmals jährlich vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder einem Schornsteinfeger aufgesucht, der vor Ort die Kehrung oder Immissionsschutzmessung durchführt.
Soweit die mit diesen Schornsteinfegerarbeiten verbundenen Rechnungsbeträge nicht bezahlt werden oder diese Bezahlung vergessen wird, treibt die Stadt Solingen diese Beträge für den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf der Grundlage des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes bei.
Daneben ist der Stadtdienst Bauaufsicht im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr verpflichtet, Termine zwecks Kehrung oder Immissionsschutzmessung durchzusetzen, wenn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger seine ihm gesetzlich aufgegebene Tätigkeit nicht durchführen kann, weil der Eigentümer etwa den Zutritt verweigert.
Für die in diesem Zusammenhang erforderlich werdenden Leistungsbescheide erhebt das der Stadtdienst Bauaufsicht eine Gebühr. Dieser Betrag kommt also zu dem an den Bezirksschornsteinfeger zu entrichtenden Rechnungsbetrag zusätzlich hinzu.
Zum 01.01.2013 wurde in Deutschland das Schornsteinfegerrecht erneuert. Die Hauseigentümer können für bestimmte Arbeiten einen Schornsteinfeger Ihrer Wahl beauftragen, doch der staatlich bestellte „Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" bleibt für vieles weiter zuständig.
Weiterführende Informationen
- Schornsteinfegerinnung
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Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
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