Baugenehmigungen: Schnelle Baugenehmigung
Für bestimmte kleinere Bauvorhaben bietet Ihnen der Stadtdienst Bauaufsicht einen besonderen Service an:
Bauherrinnen und Bauherrn bekommen bei Genehmigungsfähigkeit ihres Bauantrags innerhalb sehr kurzer Zeit die Baugenehmigung, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
Zu den kleineren Bauvorhaben zählen:
- Wohnungserweiterungen im Dachgeschoss
- Dachgauben
- Anbauten und Umbauten
- Vordächer
- Kleingaragen und Carports
- Überdachte Terrassen
- Balkone und Altane
- Gartenhäuser
- Werbeanlagen
- Änderungen an Fassaden
- Kleinere Nutzungsänderungen.
Voraussetzung für das Schnellverfahren ist jedoch grundsätzlich, dass dort gebaut wird, wo es einen gültigen Bebauungsplan gibt oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Innenbereich gemäß § 34 BauGB).
Ausgenommen sind Bauvorhaben, für die Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans bzw. Abweichungen von Vorschriften der Landesbauordnung (BauO NRW) beantragt werden, sowie Verfahren, bei denen Baulasten eingetragen werden müssen. Des weiteren dürfen Denkmalschutz oder Gestaltungssatzungen nicht betroffen sein.
Hinweis zu den Merkblättern:
Am 1. Januar 2019 ist die Landesbauordnung BauO NRW 2018 in Kraft getreten. Damit haben die Merkblätter zur Schnellen Baugenehmigung ihre Gültigkeit verloren, auch wenn diese beim „Googlen" noch vereinzelt im Netz zu finden sind.
Für Herbst des Jahres 2020 ist eine neue Landesbauordnung angekündigt worden. Erst wenn diese in Kraft getreten ist, wird eine aktualisierte Neuauflage der Merkblätter erscheinen.
Downloads
- Flyer Schnelle Baugenehmigung
(PDF 1,7 MB) - Adressen und Ansprechpartner rund um das Thema Bauen in Solingen
(PDF 567 KB) - Merkblatt: geschützte Bäume
(PDF 1,1 MB) - Vordruck Erklärung zum Bauantrag - Baumschutzsatzung
(PDF 908 KB) - Antragsvordruck Einfaches Baugenehmigungsverfahren
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - nicht barrierefrei - Vordruck Baubeschreibung
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - nicht barrierefrei - Flyer Grundstücksvorgärten
(PDF 3,6 MB) - Infoblatt Kampfmittelbeseitigung
(PDF 60 KB)
Weiterführende Informationen
Kontakt
-
Herr Drüke
Beratung zur Vollständigkeit von Anträgen und zur Schnellen BaugenehmigungTelefon: 0212 / 290-4458
Telefax: 0212 / 290-74 4458Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 2.064geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Montag und Donnerstag
08:00 -12:30 Uhr -
Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 2.051geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Montag und Donnerstag
08:00 -12:30 Uhr