Eigentumsförderung
Insbesondere Haushalte mit Kindern und Menschen mit Behinderungen werden bei der Bildung von Eigentum unterstützt, um sich dauerhaft mit angemessenem Wohnraum versorgen zu können.
Hierfür stellt das Land NRW Finanzierungshilfen in Form von Darlehen zur Verfügung. Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner sind grundsätzlich die Städte, auf deren Gebiet das Eigenheim oder die Eigentumswohnung errichtet werden soll.
Neben Neubau und Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen werden auch Gebrauchtimmobilien von einer öffentlichen Förderung nicht ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
- Neubau von Wohnungen im eigenen Haus (Eigenheim und eigengenutzte Eigentumswohnung)
- Für den schlüsselfertigen Erwerb (Ersterwerb) neuer Eigenheime und Eigentumswohnungen / Achtung: die Objekte dürfen nicht länger als 3 Jahre bezugsfertig sein !
- Neuschaffung eines Förderobjektes durch Nutzungsänderung des Gebäudes
- Erwerb bestehender Eigenheime und Eigentumswohnungen
Eigentumswohnungen in Hochhäusern werden nicht gefördert.
Zweite Wohnungen im Eigenheim, sog. Einliegerwohnungen, werden nicht gefördert.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Haushalte...
- mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind
- mit mindestens einer oder einem schwerbehinderten Haushaltsangehörigen
- Voraussetzung ist, dass das Einkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Mit welchen Wartezeiten muss gerechnet werden?
Detailliertere Auskünfte zu den momentanen Wartezeiten für die Bewilligung eines Antrages gibt der Stadtdienst Wohnen in Solingen.
Aktueller Hinweis
Persönliche Gespräche mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Um Anträge zu stellen oder Unterlagen einzureichen nutzen Sie bitte den Postweg, die städtischen Briefkästen und soweit möglich E-Mail.
Auskünfte erhalten Sie telefonisch und per E-Mail. Auch Gesprächstermine können Sie auf diesem Weg vereinbaren.
Weiterführende Informationen
Kontakt
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Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 2.070ageöffnet / erreichbar:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung