Ukraine-Hilfe: Sozialhilfe
Flüchtlinge ohne eigenes Einkommen oder Vermögen haben Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Höhe der Leistungen hängt ab von
- der Dauer des Aufenthalts
- dem Aufenthaltsstatus
- dem Familienstand
- Alter und Art der Unterkunft
Wieviel Geld Sie bekommen, wird individuell berechnet. Die Sozialhilfe umfasst alle Kosten für das tägliche Leben:
- Nahrung
- Bekleidung
- Hygieneartikel
- Fahrtkosten
- Unterkunft
- Heizung
- Strom
Darüber können bei besonderen Bedarfslagen weitere Hilfen gewährt werden, z. B. Krankenhilfe zur medizinischen Versorgung oder Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder.
Kontakt
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Hilfen für Flüchtlinge (Team 1)
Telefon: 0212 / 290-5020
Telefax: 0212 / 290-5324E-Mail: fluechtlinge@solingen.de
Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
(telefonisch oder per E-Mail)
Telefonische Erreichbakeit
Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
8:00 - 12:00 Uhr