Durch eine Auffrischungsimpfung („Booster“), die ab drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgt, lässt sich der Schutz vor Corona noch einmal deutlich verbessern.
Impftermin online buchen
Zwar ist für die städtischen Impfangebote grundsätzlich kein Termin erforderlich. Wenn Sie allerdings Wartezeiten oder möglicherweise vergebliches Anstehen vermeiden wollen, empfehlen wir Ihnen die
Seit März wird neben den bekannten mRNA-Impfstoffen von BioNTech (ab 12 Jahren) und Moderna (ab 18 Jahren) auch der Protein-Impfstoff Novavax (ab 18 Jahren) angeboten.
Impfung für Kinder
Kinder zwischen fünf und elf Jahren werden in Kinderarztpraxen geimpft.
Impfung bei niedergelassenen Ärzten
Auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bieten weiterhin Corona-Schutzimpfungen an. Sofern Sie keine feste „Stammpraxis“ haben, bietet die Kassenärztliche Vereinigung ein
Bitte beachten Sie, dass die Schutzimpfung erst dann ihre Wirkung entfalten kann, wenn zwei Impfdosen verabreicht wurden.
Mitzubringende Unterlagen
An Unterlagen werden ein Personalausweis und das Impfbuch (wenn vorhanden) benötigt.
Das Robert-Koch-Institut hält Anamnese- und Einwilligungsbögen sowie Aufklärungsbögen für die verschiedenen Impfstofftypen zum Download bereit. Bitte bringen Sie - wenn möglich - diese Unterlagen bereits ausgefüllt mit.
Digitaler Impfnachweis
Neben dem bekannten gelben Impfpass oder einer Impfbescheinigung des Impfzentrums können Sie Ihren Corona-Impfstatus jetzt auch digital per App nachweisen - entweder in der Corona-Warn-App oder in der eigenen CovPass-App.
Um den digitalen Impfnachweis zu nutzen, benötigen Sie einen QR-Code, den das Impfzentrum für alle neuen Impfungen direkt vor Ort ausgibt.
Wer in einer Arztpraxis, im Krankenhaus oder durch ein mobiles Team geimpft wurde, kann den QR-Code gegen Vorlage des Impfnachweises in Apotheken oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erhalten.
Die Auswahl der Impfstoffe bestimmt sich vor Ort nach Verfügbarkeit und medizinischen Gründen. Personen ab 12 bis inklusive 17 Jahren werden gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (StIKo) nur mit BioNTech geimpft.
Der Proteinimpfstoff von Novavax steht jetzt auch für alle Personen ab 18 Jahren zur Verfügung.
Die zweite Auffrischungsimpfung ist derzeit noch nicht für alle Personen möglich.
Frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung kann eine weitere Auffrischung erfolgen für
alle Personen ab dem Alter von 70 Jahren,
Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
Frühestens nach sechs Monaten können Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen eine zweite Auffrischung bekommen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zur Bewohnerschaft bzw. zu Patientinnen und Patienten.
Bei einer ärzutlich bescheinigten medizinischen Notwendigkeit können diese Fristen auch unterschritten werden.
Beim Impftermin muss ein Nachweis der Zugehörigkeit zu den berechtigten Personengruppen erbracht werden.
Für Personen mit Grundimmunisierung und erfolgter Auffrischungsimpfung, bei denen danach mittels PCR-Test eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde, wird aktuell keine vierte Impfung empfohlen.
Materialien zur Schutzimpfung Infos in mehreren Sprachen, in Gebärdensprache, Einwilligungsbogen und Aufklärungsmerkblatt ( Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW