Heiraten an besonderen Orten

Sie möchten den Bund für’s Leben an einem besonders außergewöhnlichen Ort schließen? Auch das ist in Solingen möglich.

Neben den bereits angebotenen Trauorten Schloss Burg und Schloss Grünewald können jetzt auch Eheschließungen an individuell gewünschten Orten vorgenommen werden. Dabei gibt es keine Festlegung auf einen bestimmten Ort. Voraussetzung ist allerdings, dass die Trauungen in einem würdevollen, der Bedeutung der Ehe entsprechenden Rahmen erfolgen können. Die erforderlichen Anforderungskriterien sind im untenstehenden Katalog zusammengefasst worden. Möglich sind die Trauungen zu den nebenstehenden Terminen jeweils um 14:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass an jedem dieser Termine nur eine Trauung an einem besonderen Ort stattfinden kann.

Diese Trauungen sind mit einer Zusatzgebühr in Höhe von € 300,-- verbunden.

Falls Sie sich für eine Eheschließung an einem individuellen Ort interessieren sollten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir prüfen dann, ob wir Ihren Wunsch erfüllen können.

Voraussetzungen

Die Eheschließung soll in einer würdigen Form vorgenommen werden, die der Bedeutung der Ehe angemessen ist. Dies hat der Gesetzgeber im Personenstandsgesetz so festgelegt.

Soweit sich die Stadt Solingen bereit erklärt, Eheschließungen an Orten außerhalb ihres Standesamtsgebäudes vorzunehmen, müssen diese Orte daher folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Raum muss nach Art, Ausstattung und Größe der Bedeutung einer Eheschließung entsprechen. Trauungen an Orten, die die Zeremonie der Fragwürdigkeit aussetzen oder der Lächerlichkeit preisgeben sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Es muss gewährleistet sein, dass der Trauraum gegenüber den anderen Räumlichkeiten der Einrichtung baulich getrennt ist, so dass der störungsfreie Ablauf der Eheschließung gesichert ist. Eine Trauung wird nicht direkt in der Gaststube oder im Saal, der für die Hochzeitsfeier vorgesehen ist, durchgeführt. Störungen durch Bedienungspersonal müssen ausgeschlossen sein.
  • Der Trauraum muss genügend Sitzgelegenheiten für die Standesbeamtin bzw. den Standesbeamten, das Brautpaar und evt. Trauzeugen und Gäste bieten. Es muss ein Tisch vorhanden sein.
  • Der Trauort muss einen für Solingen stadtbildprägenden Akzent aufweisen oder in anderer Weise über einen außergewöhnlichen Charakter verfügen, der imagefördernd für die Stadt ist.
  • Die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte genießt für die Dauer ihrer/seiner amtlichen Tätigkeit das Recht, Störungen zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Die Sicherheit der Personenstandsbücher und der Datenschutz müssen gewährleistet sein. Die ordnungsgemäße Beurkundung muss sichergestellt sein.
  • Der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten wird ermöglicht, die Räumlichkeiten vor der Terminvergabe während der normalen Arbeitszeit zu besichtigen und im Hinblick auf die Erfüllung der genannten Voraussetzungen zu überprüfen. Vor der schriftlichen Terminbestätigung, die frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin erfolgen kann, übernimmt die Stadt Solingen keine Gewähr für die Durchführung der Trauung.

Kontakt

Neuenhofer Straße 36
42657 Solingen
Raum 2 und 3
geöffnet/erreichbar:

Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon