Pflegekinderdienst
Kinder in Pflegefamilien
Nicht alle Kinder können in ihrer Familie leben. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Oft haben diese Kinder schon früh in ihrem Leben belastende Erfahrungen machen müssen, die den meisten Erwachsenen in ihrem Leben erspart blieben. Häufig führen diese Belastungen zu seelischen Wunden, die nur schwer oder manchmal auch gar nicht verheilen.
Für viele dieser Kinder ist es hilfreich, in einer Fremd- oder Verwandtenpflegefamilie zeitweise leben oder aufwachsen zu können. Unter dem Begriff Pflegefamilie ist nicht nur die klassische Vater-Mutter-Kind-Familie gemeint, sondern alle familiären Lebensformen wie alleinerziehende Elternteile oder Lebensgemeinschaften, verschieden- oder gleichgeschlechtlich.
Manche Kinder können nach einiger Zeit wieder in ihre Familie zurückkehren, für andere Kinder ist es besser, außerhalb ihrer eigenen Familie zu leben, bis sie erwachsen sind. Daher gibt es verschiedene Pflegeformen – Vollzeitpflege, Familiäre Bereitschaftsbetreuung, zeitlich befristete Vollzeitpflege, Verwandtenpflege. Pflegekinder können Babys, Klein-, Schulkinder oder Jugendliche sein.
Wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes bemühen uns darum, Kinder und Jugendliche bei entsprechendem Bedarf in Pflegefamilien zu vermitteln. Daher suchen wir ständig Familien, die sich die Aufnahme eines Pflegekindes vorstellen können. Wir helfen der Pflegefamilie bei der Vorbereitung auf das Pflegekind und unterstützen das Pflegekind und die Pflegefamilie während der gesamten Zeit des Pflegeverhältnisses.
Können Sie sich vorstellen, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen?
Formen der Pflege
Dauerpflege
Pflegekinder leben in der Pflegefamilie, bis sie erwachsen sind.
Zeitlich befristete Vollzeitpflege
Pflegeverhältnisse, in denen Kinder nach einiger Zeit wieder zu ihren Eltern zurückkehren können.
Familiäre Bereitschaftsbetreuung
Pflegekinder können plötzlich wegen einer Notsituation nicht mehr in ihrer Familie bleiben und leben in einer Pflegefamilie, bis ihre weitere Perspektive geklärt ist.
Verwandtenpflege
Kinder leben bei nahen Verwandten wie Großeltern, Tanten oder Onkeln - bis zur Volljährigkeit, oder bis zu einer Rückkehr zu ihren Eltern.
Patenfamilien
betreuen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Sonderpflegeformen
Manche Pflegekinder benötigen eine besonders intensive Betreuung oder pädagogische Begleitung.