Start > Politik & Verwaltung > Verwaltung > Dienstleistungen > Sperrgut

Sperrgut

Die Technischen Betriebe Solingen entsorgen Sperrgut aus privaten Haushalten.

Sperrige Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer Größe nicht in einem Restmüllgefäß passen, dieses beschädigen oder das Entleeren erschweren können. In welcher Menge Sie Sperrgut entsorgen können und welche Teile nicht zum Sperrgut gehören, entnehmen Sie bitte den Hinweisen.

Bitte beachten Sie

  • Zu schade zum Wegwerfen? Gut erhaltene Möbel nimmt das Solinger Kaufhaus (SOKA) an.
    Telefon 0212 / 599 0199
  • Sperrgut ist für einmal pro Jahr und Haushalt kostenlos.
  • Die zweite Sperrgutentsorgung ist kostenpflichtig
  • Sperrgut können Sie nur in begrenzter Menge entsorgen. Das zur Abholung bereit gestellte Sperrgut darf dem Inhalt von zwei normal möblierten Zimmern entsprechen bzw. 4 Kubikmeter.

Was im Einzelnen zum Sperrgut gehört und was nicht, finden Sie unter der Rubrik Hinweise oder noch ausführlicher im Abfallkalender im Downloadbereich.

Als komfortabelste Möglichkeit, bieten wir Ihnen den Onlineantrag, den Sie auf dieser Seite unter der Überschrift "Weiterführende Informationen " aufrufen können.

Darüber hinaus kann die Sperrgutabfuhr nur auf schriftlichen Antrag erfolgen. Nutzen Sie dazu unser Antragsformular im Downloadbereich oder die Sperrgutkarte, die Sie kostenlos unter anderem in allen Bürgerbüros, beim Müllheizkraftwerk, im Entsorgungszentrum Bärenloch und im Verwaltungsgebäude, Dültgenstaler Straße 61 bekommen.

Nach kurzer Bearbeitungsdauer erhalten Sie ein Antwortschreiben, in dem wir Ihnen den Termin für die Abfuhr mitteilen. Das Sperrgut wird in der Regel ca. 3-4 Wochen nach Antragstellung abgeholt. Die Touren für die Sperrgutentsorgung werden nach Antragseingang und Umfang des abzuholenden Sperrguts geplant. Ein Wunschtermin oder eine telefonische Terminvergabe ist nicht möglich.

Wenn es schneller gehen muss, können Sie eine Express-Sperrgutabfuhr beantragen. Nutzen Sie dazu das Antragsformular für Sperrgut im Downloadbereich. Dort finden Sie auch weiteres Informationsmaterial.

Wann muss ich das Sperrgut herausstellen?

Frühestens am Vorabend. Spätestens bis 7 Uhr morgens am Abfuhrtag.

Wohin muss ich das Sperrgut hinstellen?
  • Das Sperrgut muss gut sichtbar auf dem Straßenrand stehen. Es muss für die TBS-Mitarbeiter leicht zu erreichen sein und auf einem befestigten, ebenen Platz ohne Stufen, Schrägen oder Gefälle stehen.
  • Der Transportweg zum Fahrzeug darf max. 10 m betragen. Wenn dies nicht möglich ist, sollte das Sperrgut am Straßenrand stehen. Der Verkehr darf dabei nicht behindert werden.

Kann ich meinen Sperrgut-Termin verschieben oder absagen?

Wenn der Sperrgut-Termin verschoben oder abgesagt werden soll, muss dies schriftlich, auch per E-Mail oder Fax erfolgen.

  1. Preis / Kosten
  1. benötigte Unterlagen
  1. Hinweise

Kontakt

Dültgenstaler Straße 61
42719 Solingen
Raum E.02
geöffnet/erreichbar:

Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!


Montag - Donnerstag
8:00 - 16:00 Uhr
Freitag
8:00 - 13:00 Uhr

Dültgenstaler Straße 61
42719 Solingen
Raum E.02
geöffnet/erreichbar:

Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!


Montag - Donnerstag
8:00 - 16:00 Uhr
Freitag
8:00 - 13:00 Uhr