Ombudsperson nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW
Seit März 2025 gibt es in der Stadt Solingen eine Ombudsperson, die als neutrale und unabhängige Schlichtungsstelle tätig wird, wenn pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung oder deren An- und Zugehörige Probleme oder Konflikte mit Solinger Pflege- und Betreuungsanbietern haben.
Kontakt
Wolfgang Guenther Telefon-Nr.: 0171 / 810 1417 E-Mail: ombudsperson@solingen.de
Telefonische Erreichbarkeit Montag - Freitag (ohne Feiertage) in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr
Die Ombudsperson vermittelt auf Anfrage bei Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen den Nutzenden sowie deren Angehörigen und den Pflege- und Betreuungseinrichtungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Angebote stehen. Ziel ist immer die gemeinsame Konfliktlösung mit allen Beteiligten.
Die Vermittlungsthemen sind vielfältig. So kann es sich zum Beispiel um Probleme bei der pflegerischen Versorgung, den Mahlzeiten, der Durchführung von freiheitsentziehenden Maßnahmen, dem Verlust von Wertgegenständen und vielem mehr handeln.
Sie haben eine Meinungsverschiedenheit oder ein Problem mit Ihrem Pflege- und Betreuungsanbieter?
Nehmen Sie tefefonisch oder schriftlich Kontakt (per E-Mail) zu Herrn Guenther auf. Als Ombudsperson hat er ein offenes Ohr für Ihr Anliegen und versucht zwischen den verschiedenen Parteien die Lösung von Konflikten zu erzielen. Dabei betrachtet er die Streitigkeit unabhängig und wägt objektiv die Argumente aller Parteien ab, um gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu erreichen. Letztendlich spricht er eine Empfehlung aus, wie der Streitfall gelöst werden kann.
Zuständigkeit der Ombudsperson
Die Ombudsperson ist für alle Angebote im Sinne des Wohn- und Teilhabegesetzes zuständig. Dies sind:
- Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (vollstationäre Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung)
- Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
- Angebote des Service-Wohnens
- ambulante Pflege- und Betreuungsdienste
- Gasteinrichtungen (Tagespflege, Kurzzeitpflege, Hospiz)
- Angebote in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag