Schwarzarbeit: Bekämpfung
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung geht uns alle an. Ohne ein Vorgehen der Behörden drohen Wettbewerbsverzerrungen bis hin zur Vernichtung der Existensz kleiner und mittlerer Betriebe sowie der weitere Verlust von Arbeitsplätzen.
Begriffsbestimmung
Schwarzarbeit im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz -SchwarzArbG-) leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
- als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
- als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
- als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt.
- als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
- als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
Die Behörden sind verpflichtet untereinander die für deren Prüfung erforderlichen Informationen zu übermitteln.
Aspekte der Schwarzarbeit
- Illegale Beschäftigung von Ausländern und illegaler Aufenthalt
Ein Ausländer arbeitet ohne die erforderliche Arbeiterlaubnis zu besitzen - Leistungsmissbrauch
Ein Arbeitsloser oder Sozialhilfeempfänger erhält eine finanzielle Unterstützung (z.B. Harz IV / "Sozialhilfe") vom Staat und geht nebenbei arbeiten, ohne dies bei dem Leistungsträger (z.B. Jobcenter / Sozialamt) anzuzeigen. - Steuerhinterziehung
Ein Handwerker, der gegen Barzahlung arbeitet und keine Rechnungen ausstellt, oder ein Arbeiter, der sein Geld "auf die Hand" bekommt. - Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen
Arbeitnehmer werden beschäftigt ohne bei dem Sozialversicherungsträger angemeldet zu sein (Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung). - Handwerksrecht
Der Handwerker, der ein meisterpflichtiges Handwerk (sog. Vollhandwerk) ausübt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (z.B. Maler und Lackierer, Kraftfahrzeugtechniker, Elektroinstallateur, Installateur und Heizungsbauer). - Fehlende Gewerbeanmeldung
Jemand ist selbständig tätig ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben oder die erforderliche Reisegewerbekarte zu besitzen. - Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Der Arbeitgeber zahlt nicht den gesetzlichen Mindestlohn.
Anzeigen wegen Schwarzarbeit
Bei Anzeichen für Schwarzarbeit können Sie dies je nach Aspekt bei unterschiedlichen Behörden anzeigen.
- Verstoß gegen das Handwerksrecht
fehlender Gewerbeanmeldung
fehlender Reisegewerbekarte
Stadtdienst Ordnung
Gasstraße 22 b
42657 Solingen
Fon 0212 / 290-3671 - Leistungsmissbrauch
illegale Beschäftigung von Ausländern
Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis
Hauptzollamt Düsseldof
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit -
Prävention Wuppertal
Reinshagenstraße 1
42369 Wuppertal
Fon 0202 / 49 25-0 - Leistungsmissbrauch
(Transferleistungen nach Sozialgesetzbuch II durch das Jobcenter Solingen)
Hauptzollamt
Stadtdienst Soziales - illegaler Aufenthalt
Polizei
Hauptzollamt
Ausländer- und Integrationsbüro - Hinterziehung von Sozialversicherungsabgaben
Deutsche Rentenversicherung Rheinland
40194 Düsseldorf
Fon 0800 / 1 0004 8013 - Steuerhinterziehung
zuständiges Finanzamt
Hauptzollamt
Steuerfahndung - Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Fon 0211 / 475-0