- Personalausweis oder Reisepass
- ein Passbild ( biometrietauglich, nicht älter als ein Jahr )
Hinweis zum Passbild: Mit dem Speed Capture Kiosk können Sie bei der Führerscheinbehörde ein Passbild für eine Gebühr von 7 Euro digital fertigen. Die Nutzung der Fotos ist allein für die Dokumentenerstellung.
Der elektronische Abruf des Fotos aus einer Fotocloud des Fotografen ist bei Führerscheinanliegen nicht möglich.
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Sehtestbescheinigung
- Ausbildungsnachweis: " Erste Hilfe "
zusätzlich
- Beiblatt "Zustimmung der gesetzlichen Vertreter"
dazu: Kopien des Personalausweises oder des Reisepasses (Vor- und Rückseite)
- Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für den Minderjährigen haben, so wird der entsprechende Nachweis gefordert ( ggfls. Rücksprache mit der Führerscheinstelle halten )
- Beiblatt "Angaben zur Begleitperson"
(für jede Begleitperson)
dazu: Kopie das Führerscheins (Vor- und Rückseite)
- Begleitpersonen nachträglich eintragen lassen
Das unter Downloads erhältliche Formular „Angaben der Begleitperson“ muss mit Führerscheinkopien der neuen Begleitperson persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Je weitere Begleitperson sind 11,30€ fällig.
Bei Erreichen des 18. Lebensjahres kann der Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden (persönlich oder mit Vollmacht).
Sie erhalten keine gesonderte Benachrichtigung von der Fahrerlaubnisbehörde für die Abholung.
Zur Abholung wird der Ausweis und die vorläufige Fahrerlaubnis benötigt. Sollte ein Bevollmächtigter den Führerschein abholen, wird eine schriftliche Vollmacht, die vorläufige Fahrberechtigung und der Ausweis der bevollmächtigten Person benötigt.
Bei Inanspruchnahme des Direktversands wird Ihnen der neue Führerschein direkt von der Bundesdruckerei an Ihre bei Antragstellung angegebene Wohnadresse übersandt. Es entfällt die Abholung des Führerscheins und somit der Gang zur Fahrerlaubnisbehörde.