Personenbeförderungsschein: Erstantrag
Wer gewerblich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein).
Ein Personenbeförderungsschein ist erforderlich zum Führen von
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- PKW für den sogenannten Schüler- oder Behindertenspezialverkehr
- PKW im Linienverkehr
- PKW für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
Voraussetzungen für die Erteilung
- Mindestalter 21 Jahre
bei Krankenwagen und Zivildienstleistenden 19 Jahre - Führerschein Klasse 3 bzw. B seit mindestens 2 Jahren
bei Krankenwagen und Zivildienstleistenden 1 Jahr - körperliche und geistige Eignung
bei Zivildienstleistenden keine testpsychologische Untersuchung - Persönliche Zuverlässigkeit
Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße gegen die antragstellende Person bestehen / vorliegen. - Besitz des neuen EU Kartenführerscheins
- Nachweis der kleinen Fachkundeprüfung (ab 02.08.2021), da das Bundesministerium noch nicht abschließend geklärt hat, wie diese Fachkundeprüfung auszusehen hat, wird erst einmal auf die Vorlage des Nachweises über die Fachkundeprüfung abgesehen und der Fahrgastbeförderungsschein zunächst nur befristet für ein Jahr ausgestellt.