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Personenbeförderungsschein: Erstantrag

Wer gewerblich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein).

Ein Personenbeförderungsschein ist erforderlich zum Führen von

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenwagen
  • PKW für den sogenannten Schüler- oder Behindertenspezialverkehr
  • PKW im Linienverkehr
  • PKW für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen

Voraussetzungen für die Erteilung

  • Mindestalter 21 Jahre
    bei Krankenwagen und Zivildienstleistenden 19 Jahre
  • Führerschein Klasse 3 bzw. B seit mindestens 2 Jahren
    bei Krankenwagen und Zivildienstleistenden 1 Jahr
  • körperliche und geistige Eignung
    bei Zivildienstleistenden keine testpsychologische Untersuchung
  • Persönliche Zuverlässigkeit
    Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße gegen die antragstellende Person bestehen / vorliegen.
  • Besitz des neuen EU Kartenführerscheins
  • Nachweis der kleinen Fachkundeprüfung (ab 02.08.2021), da das Bundesministerium noch nicht abschließend geklärt hat, wie diese Fachkundeprüfung auszusehen hat, wird erst einmal auf die Vorlage des Nachweises über die Fachkundeprüfung abgesehen und der Fahrgastbeförderungsschein zunächst nur befristet für ein Jahr ausgestellt.
  1. Fristen / Termine
  1. Preis / Kosten
  1. Rechtliche Grundlagen
  1. benötigte Unterlagen
  1. Hinweise

Kontakt

Mummstraße 1-3
42651 Solingen
geöffnet/erreichbar:

Montag bis Mittwoch
8:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 13:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr


Freitag
8:00 - 13:00 Uhr \


Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
(online oder telefonisch)


geschlossen
02.05.2025
30.05.2025
20.06.2025