Melderegister: Anmeldung ohne festen Wohnsitz

Sie sind obdachlos und möchten sich in Solingen ohne Wohnsitz anmelden?

Dies ist leider nicht möglich, da § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz folgende Aussage trifft:

"Die Pflicht zur An- oder Abmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht."

Folglich besteht keine Möglichkeit der Melderegistereintragung, wenn keine Wohnung bezogen wird.

  1. Rechtliche Grundlagen
  1. benötigte Unterlagen
  1. Hinweise

Kontakt

Mummstraße 1-3
42651 Solingen
geöffnet/erreichbar:

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14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 13:00 Uhr
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