Melderegister: Anmeldung ohne festen Wohnsitz
Sie sind obdachlos und möchten sich in Solingen ohne Wohnsitz anmelden?
Dies ist leider nicht möglich, da § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz folgende Aussage trifft:
"Die Pflicht zur An- oder Abmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht."
Folglich besteht keine Möglichkeit der Melderegistereintragung, wenn keine Wohnung bezogen wird.