KFZ: Technische Änderung
An Ihrem Fahrzeug wurden technische Veränderungen vorgenommen, die in die Fahrzeugpapiere übernommen werden müssen?
Vorraussetzung für die Eintragung einer technischen Änderung in die Fahrzeugpapiere ist ein entsprechendes Gutachten von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer.
Wenn sich die Emissionsklasse des Fahrzeuges ändert, kann dies alternativ nachgewiesen werden durch Vorlage einer
- Herstellerbescheinigung
(der Fahrzeughersteller bescheinigt zum Beispiel, dass das Fahrzeug schon seit dem Tag der 1. Zulassung einer anderen Emissionsklasse angehört bzw. mit einem Partikelfilter ausgerüstet ist) oder - Einbaubescheinigung
(zum Beispiel Einbau eines Abgasreinigungssystem oder Partikelminderungssystem).
Neben der Einbaubescheinigung bitte auch die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorlegen.
Diese Dienstleistung wird nicht im Bürgerbüro Ohligs angeboten.