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KFZ: Technische Änderung

An Ihrem Fahrzeug wurden technische Veränderungen vorgenommen, die in die Fahrzeugpapiere übernommen werden müssen?

Vorraussetzung für die Eintragung einer technischen Änderung in die Fahrzeugpapiere ist ein entsprechendes Gutachten von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer.

Wenn sich die Emissionsklasse des Fahrzeuges ändert, kann dies alternativ nachgewiesen werden durch Vorlage einer

  • Herstellerbescheinigung
    (der Fahrzeughersteller bescheinigt zum Beispiel, dass das Fahrzeug schon seit dem Tag der 1. Zulassung einer anderen Emissionsklasse angehört bzw. mit einem Partikelfilter ausgerüstet ist) oder
  • Einbaubescheinigung
    (zum Beispiel Einbau eines Abgasreinigungssystem oder Partikelminderungssystem).
    Neben der Einbaubescheinigung bitte auch die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorlegen.

Diese Dienstleistung wird nicht im Bürgerbüro Ohligs angeboten.

  1. Preis / Kosten
  1. Rechtliche Grundlagen
  1. benötigte Unterlagen

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Gasstraße 22
42657 Solingen
geöffnet/erreichbar:

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14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr


Freitag
08:00 - 13:00 Uhr


In der Zeit vom 27.-30.12.2024 ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
(online oder telefonisch)
geschlossen
23.12.2024
28.12.2024