KFZ: Verlust / Diebstahl der Betriebserlaubnis
Sie haben die Betriebserlaubnis für Ihr Kleinkraftrad, Mofa, Leichtkraftrad, Anhänger Arbeitsmaschine, Anhänger für Sportzwecke, motorisierten Krankenfahrstuhl verloren, oder die Betriebserlaubnis wurde Ihnen gestohlen und Sie benötigen deshalb einen Ersatz.
Um eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis zu bekommen benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsbehörde.
Mit dieser wenden Sie sich an den Hersteller um eine Ersatz-Betriebserlaubnis zu erhalten.
Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, wird Ihnen der Ersatz vom TÜV ausgestellt. In diesem Fall ist zu beachten, dass eine erneute Vorsprache bei der Zulassungsstelle zwecks Erteilung der Betriebserlaubnis unbedingt erforderlich ist.
Diese Dienstleistung wird nicht im Bürgerbüro Ohligs angeboten.