KFZ: Verlust / Diebstahl der Betriebserlaubnis

Sie haben die Betriebserlaubnis für Ihr Kleinkraftrad, Mofa, Leichtkraftrad, Anhänger Arbeitsmaschine, Anhänger für Sportzwecke, motorisierten Krankenfahrstuhl verloren, oder die Betriebserlaubnis wurde Ihnen gestohlen und Sie benötigen deshalb einen Ersatz.

Um eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis zu bekommen benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsbehörde.

Mit dieser wenden Sie sich an den Hersteller um eine Ersatz-Betriebserlaubnis zu erhalten.

Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, wird Ihnen der Ersatz vom TÜV ausgestellt. In diesem Fall ist zu beachten, dass eine erneute Vorsprache bei der Zulassungsstelle zwecks Erteilung der Betriebserlaubnis unbedingt erforderlich ist.

Diese Dienstleistung wird nicht im Bürgerbüro Ohligs angeboten.

  1. Preis / Kosten
  1. Rechtliche Grundlagen
  1. benötigte Unterlagen

Kontakt

Gasstraße 22
42657 Solingen
geöffnet/erreichbar:

Montag bis Mittwoch
08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr


Freitag
08:00 - 13:00 Uhr


In der Zeit vom 27.-30.12.2024 ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
(online oder telefonisch)
geschlossen
23.12.2024
28.12.2024

Gasstraße 22
42657 Solingen
Raum 004
geöffnet/erreichbar:

Montag bis Mittwoch
08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr


Terminvereinbarung empfohlen
(online oder telefonisch)