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Heiraten an besonderen Orten

Sie möchten den Bund für's Leben an einem außergewöhnlichen Ort schließen? Auch das ist in Solingen möglich.

Neben dem Haus Kirschheide und Schloss Burg können jetzt auch Eheschließungen an individuell gewünschten Orten vorgenommen werden. Dabei gibt es keine Festlegung auf einen bestimmten Ort. Voraussetzung ist allerdings, dass die Trauungen in einem würdevollen, der Bedeutung der Ehe entsprechenden Rahmen erfolgen können und für alle Paare gleichermaßen zugänglich sind. Eheschließungen sind also nicht in privaten oder kirchlichen Räumlichkeiten möglich. Die erforderlichen Anforderungskriterien sind im untenstehenden Katalog zusammengefasst worden.

Falls Sie sich für eine Eheschließung an einem individuellen Ort interessieren sollten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir prüfen dann, ob wir Ihren Wunsch erfüllen können.

Nach § 14 Personenstandsgesetz (PStG) soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Soweit sich die Stadt Solingen im Rahmen ihrer Organisationshoheit entschließt, Eheschließungen an Orten außerhalb ihres Standesamtsgebäudes vorzunehmen, müssen diese Orte daher folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Raum muss nach Art, Ausstattung und Größe der Bedeutung einer Eheschließung entsprechen. Trauungen an Orten, die die Zeremonie der Fragwürdigkeit aussetzen oder der Lächerlichkeit preisgeben sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Es muss gewährleistet sein, dass der Trauraum gegenüber den anderen Räumlichkeiten der Einrichtung baulich getrennt ist, sodass der störungsfreie Ablauf der Eheschließung gesichert ist. Eine Trauung wird nicht direkt in der Gaststube oder im Saal, der für die Hochzeitsfeier vorgesehen ist, durchgeführt. Störungen durch Bedienungspersonal müssen ausgeschlossen sein.
  • Der Trauraum muss genügend Sitzgelegenheiten für die Standesbeamtin bzw. den Standesbeamten, das Brautpaar und eventuellen Trauzeugen und Gästen bieten. Es muss ein Tisch vorhanden sein.
  • Der Trauort muss einen für Solingen stadtbildprägenden Akzent aufweisen oder in anderer Weise über einen außergewöhnlichen Charakter verfügen, der imagefördernd für die Stadt ist.
  • Die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte genießt für die Dauer ihrer/seiner amtlichen Tätigkeit das Recht, Störungen zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Die Sicherheit der Personenstandsbücher und der Datenschutz müssen gewährleistet sein. Die ordnungsgemäße Beurkundung muss sichergestellt sein.
  • Der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten wird ermöglicht, die Räumlichkeiten vor der Terminvergabe während der normalen Arbeitszeit zu besichtigen und im Hinblick auf die Erfüllung der genannten Voraussetzungen zu überprüfen. Vor der schriftlichen Terminbestätigung, die frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin erfolgen kann, übernimmt die Stadt Solingen keine Gewähr für die Durchführung der Trauung.
  1. Preis / Kosten

Kontakt

Neuenhofer Straße 36
42657 Solingen
Raum 2 und 3
geöffnet/erreichbar:

Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon

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42657 Solingen
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Neuenhofer Straße 36
42657 Solingen
Raum 3
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42657 Solingen
Raum 2
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