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Fischhaltung

Alle Betreiber von Fischhaltungen mit natürlicher Gewässeranbindung müssen sich beim Veterinäramt melden.

Seit November 2008 gilt bundesweit die neue Fischseuchenverordnung (BGBl I S 2315). Diese schreibt vor, dass sich alle Betreiber von Fischhaltungen mit natürlicher Gewässeranbindung beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu melden haben.

Je nach Art des Betriebes sind dabei unterschiedliche Kriterien zu beachten.

So benötigen unter anderem alle Aquakulturbetriebe, die lebenden Fisch sowie Speisefische in größeren Mengen in den Verkehr bringen und Verarbeitungsbetriebe, in denen Fische aus Aquakulturen getötet werden, eine amtliche Genehmigung - unabhängig von der Produktionsgröße.

Andere Betriebe, in denen Fische direkt in kleinen Mengen ausschließlich für den menschlichen Verzehr an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen abgeben werden, sowie Betriebe von Angelteichen müssen lediglich beim Veterinäramt angezeigt und dort registriert werden.

Die Anzeige umfasst den Namen und die Anschrift des Betreibers, den Standort und die Größe des Fischteichs, den Verwendungszweck und die Wasserzufuhr der Teiche, die Fischarten sowie die Anzahl der Fische.

Das entsprechende Formular steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.

Kontakt

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