Kinderschutz
Sollten Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass in Ihrem Umfeld ein Kind misshandelt oder sein Wohl in anderer Weise gefährdet wird, informieren Sie bitte die Fachstelle Kinderschutz.
Aufgaben der Fachstelle Kinderschutz
- Beratung zum weiteren Vorgehen bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung
- Einleitung des Verfahrens zum Kinderschutz über den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
- Vereinbarungen zum Kinderschutz mit freien Trägern, Verbänden und Schulen
- Organsiation der Rufbereitschaft
- Bearbeitung der Meldungen über versäumte U-Untersuchungen