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Hundesteuer

Wer einen Hund hält, muss Hundesteuer zahlen.

Steuerpflichtig ist der Hundehalter bzw. die Hundehalterin. Hundehalter/-in ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner/ihrer Haushaltsangehörigen in seinen/ihren Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

Nachfolgend sind Informationen zu An-, Ab- und Ummeldungen aufgeführt. Informationen zur Höhe der Hundesteuer und zu allgemeinen Zahlungsmodalitäten finden Sie unter dem Stichwort: Hundesteuer: Steuersatz, Fälligkeiten, Zahlungen.

Anmeldungen

Die Anmeldung kann formlos oder über einen Vordruck erfolgen, aber immer schriftlich, gerne auch per Fax oder E-Mail.

Anmeldung über Vordruck / Formular

Ein Formular zur Hundeanmeldung erhalten Sie hier auf diesen Internet-Seiten (siehe unter Downloads) oder in den Bürgerbüros, wo Sie diese auch ausgefüllt abgeben können.

Formloser Antrag

Bei formlosen Anträgen werden Angaben zum Hundehalter / zur Hundehalterin (Name, Anschrift) und zum anzumeldenden Hund, (Rasse, Alter, Beginn der Hundehaltung in Solingen, bisherige/r Hundehalter/-in) erbeten.

  • Die Rasseangabe "Mischling" ist allein nicht ausreichend. Sollte es sich hierbei um keine Kreuzung mit einem gefährlichen Hund handeln, ist dies ausdrücklich anzugeben.
  • Die Anmeldungen sind an den Stadtdienst Steuern zu richten.
  • Bitte die Unterschrift unter der Anmeldung nicht vergessen!
Zeitliche Fristen bei Anmeldungen:
  • Bei Aufnahme eines Hundes: Innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Hundes.
  • Bei "zugewachsenen" Welpen: Innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist.
  • Bei Pflegehunden / Haltung auf Probe: Spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Pflege-/ Probezeitraum von 2 Monaten, wenn der Hund bislang in einer anderen bundesdeutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit war, anderenfalls innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme des Hundes.
  • Anmeldung bei Zuzug eines Hundehalters / einer Hundehalterin aus einer anderen Gemeinde: Hier beginnt die Steuerpflicht mit dem 01. des auf den Zuzug folgenden Monats. Die Anmeldung hat innerhalb der ersten 2 Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats zu erfolgen.

Abmeldungen

Abmeldungenen sind innerhalb von 2 Wochen vom Hundehalter / von der Hundehalterin nach Veräußerung, Tod oder Wegzug des Hundes unbedingt schriftlich beim Stadtdienst Steuern anzuzeigen, entweder formlos oder mithilfe des Abmeldeformulars im Downloadbereich.

Bei Abgabe oder Verkauf des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

Hundemarke

Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt Solingen zurückzugeben.

Es ist ausreichend, wenn die Hundesteuermarke zusammen mit der schriftlichen Abmeldung per Post zurückgesendet wird.

Sofern die Marke nicht zusammen mit der schriftlichen Abmeldung zurückgegeben wird, wird der Halter / die Halterin nachträglich mit dem Abmeldebescheid an die Rückgabe der Hundemarke erinnert.

Ummeldungen (Umzug innerhalb Solingens)

Die Hundehaltung bleibt nach Ummeldung bestehen

Auch die Ummeldung hat schriftlich zu erfolgen (gerne per Fax oder E-Mail), entweder formlos oder mithilfe des Ummeldeformulars im Downloadbereich.

Die Hundehaltung wird mit dem Umzug beendet

Die Hundehaltung ist schriftlich abzumelden (vergleiche den Punkt: Abmeldungen)

  1. Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Bonner Straße 100
42697 Solingen
Raum 222
geöffnet/erreichbar:

Montag - Freitag
8:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr


und nach Vereinbarung

> Frau Fischer
Hundesteuersachbearbeiterin im Innendienst
Bonner Straße 100
42697 Solingen
Raum 222
geöffnet/erreichbar:

Montag - Freitag
8:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr


und nach Vereinbarung