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Jobcenter: Existenzgründungsdarlehen

Existenzgründer und Selbständige, die Bürgergeld beziehen, können mit einem Darlehen und/ oder einem Zuschuss für notwendige und angemessene Sachinvestitionen unterstützt werden, wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird und geeignet ist, die Bedürftigkeit des Selbständigen und seiner Familienmitglieder zu beenden.

Ob Sie mit einem Darlehen und/ oder Zuschuss unterstützt werden können, besprechen Sie bitte mit ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler, Ihrer Arbeitsberaterin oder Ihrem Arbeitsberater oder Ihrer Fallmanagerin oder Ihrem Fallmanager.

  1. Fristen / Termine
  1. Rechtliche Grundlagen
  1. Hinweise

Kontakt

Kamper Straße 35
42699 Solingen
geöffnet/erreichbar:

Montag - Freitag
7:30 - 12:30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr


Persönliche Besuche sind in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.