Jobcenter: Existenzgründungsdarlehen
Existenzgründer und Selbständige, die Bürgergeld beziehen, können mit einem Darlehen und/ oder einem Zuschuss für notwendige und angemessene Sachinvestitionen unterstützt werden, wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird und geeignet ist, die Bedürftigkeit des Selbständigen und seiner Familienmitglieder zu beenden.
Ob Sie mit einem Darlehen und/ oder Zuschuss unterstützt werden können, besprechen Sie bitte mit ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler, Ihrer Arbeitsberaterin oder Ihrem Arbeitsberater oder Ihrer Fallmanagerin oder Ihrem Fallmanager.