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Bauleitplanung

Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung werden in textlicher und zeichnerischer Form Bauleitpläne entwickelt und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften in verschiedenen Verfahrensschritten (wie: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange, Öffentliche Auslegung) zur Rechtskraft gebracht.

Ggf. werden Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung (z.B. Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen) eingeleitet.

  1. Preis / Kosten
  1. Rechtliche Grundlagen
  1. benötigte Unterlagen

Kontakt

Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Raum 2.002
geöffnet/erreichbar:

Montag und Donnerstag
8:00 - 12:30
und nach Vereinbarung