Bauleitplanung
Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung werden in textlicher und zeichnerischer Form Bauleitpläne entwickelt und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften in verschiedenen Verfahrensschritten (wie: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange, Öffentliche Auslegung) zur Rechtskraft gebracht.
Ggf. werden Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung (z.B. Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen) eingeleitet.