Start > Politik & Verwaltung > Verwaltung > Dienstleistungen > Hundesteuer: Hundemarke

Hundesteuer: Hundemarke

Die Hundemarke dient als Nachweis dafür, dass ein Hund bei der Stadt angemeldet ist.

Die Hundemarke wird alle fünf Jahre (für fünf Jahre) zusammen mit dem Jahresbescheid postalisch versendet, zuletzt im Januar 2021 für die Jahre 2021 bis einschließlich 2025.

Für unterjährig neu angemeldete (bzw. neu anzumeldende) Hunde werden unterjährig Hundemarken versandt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Hund außerhalb der Wohnung oder des Grundstücks die Hundemarke sichtbar zu tragen hat.

Verlust der Hundemarke

Bei Verlust der Hundemarke ist gegen Gebühr von 4,00 Euro beim Stadtdienst Steuern Solingen eine neue Hundemarke erhältlich.

Bitte zeigen Sie den Verlust der Hundemarke schriftlich beim Stadtdienst Steuern an, am besten per Email. Sie erhalten daraufhin eine schriftliche Benachrichtigung per Post mit weiteren Informationen zur Einzahlung der Gebühr. Sobald durch den Stadtdienst Steuern eine Zahlung festgestellt wird, wird die Hundemarke per Brief zugesendet.

Abmeldung des Hundes

Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt Solingen zurückzugeben.

Es ist ausreichend, wenn die Hundesteuermarke zusammen mit der schriftlichen Abmeldung per Post zurückgesendet wird.

Sonstiges

Es wird gebeten, gefundene Hundemarken bei der ausstellenden Behörde (Stadt Solingen, z.B. im Bürgerbüro oder direkt beim Stadtdienst Steuern) abzugeben.

Sollte mit den obigen Ausführungen Ihre Frage nicht beantwortet worden sein, wenden Sie sich bitte an den Stadtdienst Steuern Solingen.

  1. Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Bonner Straße 100
42697 Solingen
Raum 222
geöffnet/erreichbar:

Montag - Freitag
8:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr


und nach Vereinbarung

Bonner Straße 100
42697 Solingen
Raum 222
geöffnet/erreichbar:

Montag - Freitag
8:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr


und nach Vereinbarung