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Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug einer geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) mit entsprechender Größenangabe der Wohnfläche erforderlich. Es gelten lediglich WBS die in NRW ausgestellt wurden.

Ein WBS kann erteilt werden, wenn z.B. die maßgeblichen Einkommensgrenzen eingehalten werden und die aufenthaltsrechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Geförderte Wohnungen sind in der Regel in Bezug auf die Kaltmiete günstiger als freifinanzierte Wohnungen.

Das maximal mögliche Haushaltsbruttoeinkommen beträgt für die Einkommensgruppe A (WBS A)

  • 1-Personen-Haushalt - - - - 38.011 €
  • 2-Personen-Haushalt - - - - 51.777 €
  • Alleinerziehend mit 1 Kind - - 53.121 €
  • Ehepaar mit 1 Kind - - - - - - 57.074 €
  • für jedes weitere Kind - - - - 11.547 €

Das maximal mögliche Haushaltsbruttoeinkommen beträgt für die Einkommensgruppe B (WBS B)

  • 1-Personen-Haushalt - - - - 52.724 €
  • 2-Personen-Haushalt - - - - 69.496 €
  • Alleinerziehend mit 1 Kind - - 71.377 €
  • Ehepaar mit 1 Kind - - - - - - 85.661 €
  • für jedes weitere Kind - - - - 16.166 €

Bei vorliegender Schwerbehinderung ab 50% und Pflegestufe gelten Freibeträge von 330 Euro bis 5830 Euro welche vom anrechenbaren Einkommen abgezogen werden können. Dies wird bei Einreichung der erforderlichen Unterlagen geprüft.

Die für den Antrag erforderlichen Vordrucke (Antrag auf WBS, Antrag auf Seniorenwohnung, Einkommenserklärungen sowie Wohnungssuchendenbogen), können Sie sich auf unserer Internetseite herunterladen und ausdrucken. Es besteht auch die Möglichkeit die Unterlagen an der Rathaus Info abzuholen.

Gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlags können die Unterlagen auch zugesandt werden.

Für Rückfragen stehen die zuständigen Sachbearbeiter gerne telefonisch oder auch per E-Mail unter wbs@solingen.de zur Verfügung.

Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, bitten wir um eine Terminbuchung. Auf dieser Seite finden Sie den entsprechenden Button zur Buchung.

Für die Abgabe des Antrages ist kein Termin erforderlich, Sie können den Postweg wählen, die Abgabe an der Rathaus Info oder den Einwurf in einen der am Rathaus vorhandenen Nachtbriefkästen.

Ebenso ist es möglich den Antrag per Fax zu senden. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich!

Aktueller Hinweis:

Für interessierte Bürgerinnen und Bürger kann das WBS –Team eine Probeberechnung unter der Telefonnummer 0212 290-2456, dienstags in der Zeit von 10-12 Uhr und mittwochs von 13-15 Uhr durchführen. Bitte beachten Sie, dass unter dieser Telefonnummer nur die Proberechnung durchgeführt wird. Für alle anderen Anliegen bzgl. Des WBS benutzen Sie bitte die unten aufgeführten Kontaktdaten

  1. Preis / Kosten
  1. Rechtliche Grundlagen
  1. benötigte Unterlagen

Kontakt

Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Raum 2.076
geöffnet/erreichbar:

Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

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42651 Solingen
Raum 2.071
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