Artenschutz: Vermarktung artgeschützter Tiere und Pflanzen

Für die Vermarktung von Tieren und Pflanzen, die unter Artenschutz stehen, gelten strenge Vorschriften.

Was Sie vor/bei einer Vermarktung zu beachten haben, hängt vom aktuellen Schutzstatus des Exemplars ab, das Sie vermarkten möchten. Dieser Schutzstatus gilt auch für tote Exemplare und für alle aus diesen hergestellten Dinge (Pelzmäntel, Präparate, Federn, Tinkturen, aber auch bestimmte Hölzer, etc.).

Unter Vermarktung versteht man: Kauf, Angebot zum Kauf, Erwerb zu kommerziellen Zwecken, Zurschaustellung und Verwendung zu kommerziellen Zwecken sowie Verkauf (auch Tausch und Vermietung), Vorrätighalten, Anbieten oder das Befördern zu Verkaufszwecken.

Den aktuellen Schutzstatus Ihres Exemplars erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz (siehe Link) oder durch Anruf beim Stadtdienst Natur und Umwelt.

Grundsätzlich dürfen nur solche artgeschützten Exemplare vermarktet werden, deren legale Herkunft nachgewiesen werden kann.

Wenn die Tier-/Pflanzenart in der EU-Verordnung 2017/160 unter Anhang A gelistet ist, benötigt man für die Vermarktung vorab eine Genehmigung (wird auch "Cites-Bescheinigung" genannt).

Egal, ob Sie ein streng geschütztes Exemplar kaufen oder verkaufen wollen - achten Sie stets darauf, dass diese Vermarktungsgenehmigung vorher erteilt worden ist.

Vermarktungsgenehmigungen beantragen Sie beim Stadtdienst Natur und Umwelt.

Dazu müssen Sie

  • Ihren Namen
  • Ihre Adresse
  • die genaue Art des Tieres/des Exemplars
  • die Kennzeichnung des Exemplares (siehe Hinweise!) und
  • den vermutlichen Wert des Exemplars

angeben und dessen legale Herkunft nachweisen (siehe Hinweise!).

Wenn alles in Ordnung ist, wird die Genehmigung innerhalb von vier Wochen ausgestellt. Die Ausstellung der Genehmigung ist gebührenpflichtig.

Ungültig gewordene Vermarktungsgenehmigungen (Tod/ Zerstörung des Exemplars, Ablauf, Änderung) müssen an den Stadtdienst Natur und Umwelt zurückgesandt werden.

Eine Vorlagebescheinigung beantragen Sie ebenfalls beim Stadtdienst Natur und Umwelt auf die gleiche Weise wie eine Vermarktungsgenehmigung. Diese wird oft benötigt, wenn artgeschützte Exemplare in ein Land außerhalb der Europäischen Union exportiert werden sollen. Bitte informieren Sie sich vorab beim Bundesamt für Naturschutz über die für Ein- und Ausfuhr zu beachtenden Vorschriften.

  1. Preis / Kosten
  1. Rechtliche Grundlagen
  1. Hinweise

Kontakt

Bonner Straße 100
42697 Solingen
Raum 239
geöffnet/erreichbar:

nach Vereinbarung

Bonner Straße 100
42697 Solingen
Raum 239
geöffnet/erreichbar:

nach Vereinbarung