Start > Politik & Verwaltung > Verwaltung > Dienstleistungen > Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine kommunalen Steuerrückstände bei der Stadt Solingen bestehen.

Sie erhalten die Bescheinigung beim Stadtdienst Steuern.

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Solingen, wie zum Beispiel rückständige Grundsteuer, Gewerbesteuer oder Vergnügungs- bzw. Automatensteuer bestehen.

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Erteilung öffentlicher Aufträge oder für die Anmeldung und Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.

Sie wird insbesondere vorausgesetzt für die Erteilung

  • einer Güterfernverkehrserlaubnis
  • einer Spielhallenerlaubnis
  • einer Reisegewerbekarte
  • einer Maklererlaubnis
  • einer Taxenerlaubnis
  • einer Schankerlaubnis

Für die Erteilung einer Schankerlaubnis in Solingen ist bei Eheleuten eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für beide Ehepartner erforderlich.

Bei Gesellschaften wird eine steuerliche Unbedenklichkeisbescheinigung sowohl für die Gesellschaft als auch für den Geschäftsführer benötigt.

  1. Preis / Kosten
  1. benötigte Unterlagen