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Grundabgaben: Schmutzwasser

Für die Einleitung des Schmutzwassers in das öffentlichen Kanalnetz erhebt die Stadt Solingen die Schmutzwassergebühr. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der eingeleiteten Menge. Diese Menge entspricht der verbrauchten Menge Trinkwasser.

Gebührenpflichtig sind

  • die Eigentümer/ Eigentümerinnen der am öffentlichen Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke oder
  • die Erbbauberechtigten, von denen die Benutzung des öffentlichen Kanalnetzes ausgeht.

Die Gebührenpflicht entsteht mit der Anmeldung und endet mit der Abmeldung des Frischwasserbezugs.

Reduzierung der Schmutzwassergebühr

Wird Trinkwasser zur Bewässerung des Gartens oder anderweitig so genutzt, ohne dass dadurch Abwasser entsteht, kann durch den Einbau eines Zwischenzählers die Schmutzwassergebühr um diese Menge reduziert werden.

Vorgehensweise
  1. Kaufen Sie einen geeichten Zwischenzähler. Dieser ist zum Beispiel in Baumärkten oder im Sanitärfachhandel erhältlich.
  2. Einbau des Zählers durch einen Installateur vor der gewünschten Zapfstelle wie zum Beispiel dem Gartenwasserhahn.
  3. Schriftliche Mitteilung an die Technischen Betriebe Solingen über das Einbaudatum, die Zählernummer, die Kopie des Kaufbeleges/ der Rechnung des Installateurs und den Zählerstand per Brief, Fax oder E-Mail.
  4. jährlich eine schriftliche Mitteilung - per Fax oder E-Mail - an die Technischen Betriebe Solingen über den aktuellen Zwischenzählerstand.
    Achten Sie dabei unbedingt auf die Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheides über die Schmutzwassergebühren!

Neuerungen in der Schmutz- und Trinkwasserabrechnung: TBS stellt auf kalenderjährliches System um

Die Technischen Betriebe Solingen (TBS) optimieren die Abrechnung der Trink- und Schmutzwassergebühren. Ab dem 31. Dezember 2024 erfolgt die Umstellung auf ein kalenderjährliches Abrechnungssystem. Diese Änderung soll den Abrechnungsprozess für alle Beteiligten vereinfachen und den Abrechnungszeitraum transparenter gestalten.

Selbstablesung der Zählerstände durch die Bürgerinnen und Bürger

Ab Oktober 2024 übernehmen die Bürgerinnen und Bürger die Selbstablesung ihrer Zählerstände, die anschließend an den Dienstleister co.met GmbH übermittelt werden. Bis Ende September 2024 erfolgt die Ablesung weiterhin durch die Netzte Solingen GmbH. Wir werden Sie ab Mitte November 2024 schriftlich bitten, Ihre Zählerstände zum 31. Dezember 2024 bis spätestens 15. Januar 2025 mitzuteilen. Sollte keine rechtzeitige Mitteilung erfolgen, werden die Zählerstände geschätzt.

Wichtige Hinweise zu Abrechnungszeiträumen und Gartenwasserzählern

Bürgerinnen und Bürger, deren Abrechnungszeitraum ab dem 1. Oktober 2024 beginnt, erhalten ihre nächste Abrechnung im Frühjahr 2025. Diese Abrechnung umfasst den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024. Bitte beachten Sie, dass Gartenwasserzähler nicht an co.met GmbH mitgeteilt werden können. Die Zählerstände für Gartenwasser müssen separat an die TBS gesendet werden, am besten zeitgleich mit der Mitteilung an co.met GmbH.

  1. Fristen / Termine
  1. Preis / Kosten
  1. Hinweise

Kontakt

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> Frau Hinrichs
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> Frau Mannz
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> Herr Muhr
Gemarkung Dorp Kassenzeichen: 8.8001.24xx.xxxx.x
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> Frau Muhr
Gemarkung Ohligs (außer 42699 und 42719) Kassenzeichen: 8.8001.57xx.xxxx.x
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> Frau Ruccius
Gemarkung Ohligs (nur 42699) Kassenzeichen: 8.8001.57xx.xxxx.x
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