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Fischerprüfung

Bevor Sie die Fischerei ausüben dürfen, müssen Sie bei der unteren Fischereibehörde die Fischerprüfung ablegen und einen Fischereischein beantragen.

Durch die im Landesfischereigesetz NRW grundsätzlich als zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines eingeführte Fischerprüfung nach der Fischerprüfungsverordnung NRW soll sichergestellt werden, dass nur solche Personen die Fischerei ausüben, die hierzu die erforderlichen Kenntnisse besitzen und nachgewiesen haben.

Voraussetzungen

  • Mindesalter 13 Jahre
    (Aushändigung des Fischereischeins jedoch erst ab 14 Jahren)
  • Anmeldung über das Formular, diese finden Sie unter "Downloads"
  • Die Prüfungsgebühr wird erst nach erfolgter Antragsbestätigung durch die Untere Fischereibehörde Solingen fällig.

kommende Termine

Die nächste Prüfung findet im Frühjahr 2025 statt:

10. - 12. März 2025

Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung nur den zum Download bereit gestellten Antragsvordruck.

Anmeldungen können per Mail, postalisch oder zu den Sprechzeiten in der Dienststelle eingereicht werden.

Die Entrichtung der Anmeldegebühr, wird erst nach erfolgter Antragsbestätigung durch die Untere Fischereibehörde Solingen fällig.

Gültigkeit

Die bestandene Fischerprüfung ist unbefristet gültig.

Inhalt der Fischerprüfung

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil.
Die schriftlichen Fragen erstrecken sich auf folgende Gebiete

  • Allgemeine Fischkunde
  • Spezielle Fischkunde
  • Gewässerkunde und Fischhege
  • Natur- und Tierschutz
  • Gerätekunde
  • Gesetzeskunde

Jedem Prüfling wird ein Fragebogen mit sechzig - vom Prüfungsausschuss aus der Anlage 1 zur Prüfungsverordnung NRW ausgewählten - Fragen zur schriftlichen Beantwortung in der Zeit von 60 min. vorgelegt. Aus den Prüfungsgebieten (Pkt. 1-6) sind jeweils zehn Fragen ausgewählt. Der theoretische Teil ist bestanden, wenn mindestens fünfundvierzig Fragen - davon mindestens sechs aus den jeweiligen Prüfungsgebieten richtig beantwortet wurden.

Im praktischen Teil ist eine ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachzuweisen. Hierzu werden 49 Bildtafeln mit je einer Abbildung der in der Anlage 3 der Fischereiprüfungsverordnung NRW aufgeführten Arten verwendet.

Ferner ist im praktischen Teil ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzustellen und das weitere notwendige Zubehör hinzuzufügen.

Die Untere Fischereibehörde Solingen führt ein mal im Jahr eine Fischerprüfung durch, in der Regel im April/Mai eines jeden Jahres. Ggf. wird bei Bedarf eine zweite Prüfung im Herbst durchgeführt.

Gemäß § 3 Absatz 3 der Verordnung über die Fischerprüfung ist die Prüfung bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen. Wenn Sie an der Fischerprüfung bei einer anderen Behörde teilnehmen möchten, wird dafür eine Ausnahmegenehmigung benötigt.

Ein Vorbereitungslehrgang kann privatrechtlich (verschiedene Angelshops) absolviert werden.

  1. Fristen / Termine
  1. Preis / Kosten
  1. Rechtliche Grundlagen
  1. benötigte Unterlagen
  1. Hinweise

Kontakt

Gasstraße 22
42657 Solingen
Raum 207
geöffnet/erreichbar:

Montag bis Freitag
8:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
auch 14:00 - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung