Hunde: Gassi gehen - ausführen - Spaziergang

Regelungen und Informationen für alle, die einen Hund führen

Bei dem Spaziergang mit einem Hund sind einige Regelungen und Besonderheiten zu beachten, insbesondere zur Maulkorb- und Anleinpflicht oder zum Thema Hundekot.

Anleinpflicht

Nach der Straßenordnung der Stadt Solingen haben alle, die ein Tier mit sich führen, dafür zu sorgen, dass dieses nicht andere Personen oder Tiere gefährden oder schädigen kann. Bissige oder bösartige Tiere sind stets an kurzer Leine zu führen und müssen einem Maulkorb tragen. Hunde sind in den gekennzeichneten Anlagen oder Teilen von Anlagen an der Leine zu führen.

Alle Hunde

müssen angeleint sein

  • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
  • in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche
  • bei öffentlichen Veranstaltungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten
  • in Naturschutzgebieten - zudem ist es verboten, Flächen außerhalb der befestigten oder gekennzeichneten Straßen, Wege, Park- bzw. Stellplätze zu betreten.
  • in Landschaftsschutzgebieten zur Brut- und Setzzeit (in der Zeit vom 15. März bis 15. Juni)
Große Hunde

müssen außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint sein.

Gefährliche Hunde

und Hunde bestimmter Rassen müssen angeleint sein außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern ausgenommen besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche.

Maulkorbpflicht

Wenn Ihr Hund einer Rasse der Kategorie "Gefährlicher Hund" oder der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" nach dem Landeshundegesetz NRW angehört, darf er nur mit Maulkorb ausgeführt werden. Diese Pflicht entfällt, wenn Sie im Besitz einer Befreiung von der Maulkorbpflicht sind.

Freilaufflächen

Eine eingezäunte Freilauffläche befindet sich in der Grünanlage am Bärenloch.

Hundekot

Ein großer Teil des Hundekots bleibt auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen und auf Spiel- und Bolzplätzen liegen.

Hundekot ist nicht nur unästhetisch, sondern auch ein großes Ärgernis, wenn man hineintritt. Außerdem macht er Mensch und Tier krank. Gerade Kinder, die in verschmutzten Sandkästen spielen, sind den Bakterien und Krankheitserregern in den Exkrementen ausgesetzt.

Wenn Sie Ihren Hund verantwortungsbewusst Gassi führen, sollten Sie im Interesse der Allgemeinheit darauf achten, wo Ihr Hund sein Geschäft verrichtet.

Öffentliche Flächen dürfen nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Dieses Verbot gilt auch für Grün- und Hundefreilaufflächen.

Sollte trotzdem mal ein Malheur passiert sein, müssen Sie die Verunreinigung unverzüglich beseitigen. Ansonsten riskieren Sie ein Bußgeld.

Das häufig vorgetragene Argument "Ich zahle Hundesteuer" greift hier nicht, da es sich bei der Hundesteuer um eine örtliche Aufwandsteuer handelt und lediglich das private Halten von Hunden besteuert wird. Eine konkrete Gegenleistung erhält der Hundehalter nicht, insbesondere stellt die Hundesteuer keine "Hundekotbeseitigungsgebühr" dar.

Unterwegs in Wald und Flur

Die Bedürfnisse von Hunden, ihren Halterinnen und Haltern sowie ihrer Umgebung passen nicht immer zueinander. Vor allem Jägerei und Landwirtschaft haben Probleme mit freilaufenden Hunden. Zwar besteht in freier Landschaft, etwa auf Feldwegen, keine Verpflichtung Ihren Hund anzuleinen. Zur gegenseitigen Rücksichtnahme und um Schäden und Beeinträchtigungen zu vermeiden, sollten Sie Ihren Hund aber nur von der Leine lassen, wenn er gehorsam ist.

Verhalten in Schutzgebieten

Durch frei herumlaufende Hunde werden wildlebende Tiere stark beunruhigt. Im Extremfall kann dadurch eine Abwanderung gefährdeter Tierpopulationen ausgelöst werden.

Landschafts- und Naturschutzgebiete, in denen verschiedene Regeln gelten, sind entsprechend ausgeschildert.

In Landschaftsschutzgebieten müssen Sie Ihren Hund zwar auf den Wegen nicht an der Leine führen, aber Sie müssen durch Anleinen verhindern, dass er

  • in Gebüschen,
  • Feldgehölzen,
  • im Wald
  • an den Ufern stehender oder fließender Gewässer

wildlebende Tiere aufschreckt oder gar jagt.

In Naturschutzgebieten hingegen ist das Anleinen durchweg Pflicht!

Verhalten in der "freien Landschaft"

Wenn Sie private Wege und Pfade, Wirtschaftswege, Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen oder andere, landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen betreten, dann geschieht dies immer auf eigene Gefahr. Und beachten Sie bitte: außerhalb geschlossener Ortschaften und befriedeter Grundstücke ist Jagdgebiet.

Jägerinnen und Jäger müssen hier Hege- und Sorgepflichten beachten, das gehört zu ihren gesetzlichen Aufgaben. Bei der Erfüllung ihrer Pflichten sind sie auf die Unterstützung aller Mitbürgerinnen und Mitbürger angewiesen, insbesondere derer, die einen Hund ausführen. Leider berichten Jägerinnen und Jäger häufig über Hunde, die Wild hetzen. Vor allem Kaninchen und Hasen sind hiervon betroffen.

Streng genommen können wildernde Hunde abgeschossen werden. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass Ihr Hund von Jägerin oder Jäger als wildernd eingeschätzt wird, wenn er Wild verfolgt oder reißt und Sie selbst gerade außer Sichtweite sind.

Schon deshalb empfehlen wir auch hier, dass Ihr Hund im Jagdgebiet außerhalb von Wegen an der Leine geführt werden sollte. Auf den Wegen kann er frei "bei Fuß" geführt werden, wenn er ständig unter Ihrer Aufsicht bleibt.

Kontakt

Dorper Straße 26
42651 Solingen
Raum 224
geöffnet/erreichbar:

Montag - Donnerstag
9:00 - 15:00 Uhr
Freitag
9:00 - 13:00 Uhr

Bonner Straße 100
42697 Solingen
Raum 263
geöffnet/erreichbar:

nach Vereinbarung

Gasstraße 22
42657 Solingen
Raum 204
geöffnet/erreichbar:

Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!


Montag bis Freitag
8:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
auch 14:00 - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung