Fußgängerzonen: Ausnahmegenehmigung zum Parken und Befahren
Für das Parken und Befahren von Fußgängerzonen über die Ladezeit (18:30 Uhr - 11:00 Uhr) hinaus ist eine Genehmigung erforderlich.
Zum Befahren der Solinger Fußgängerzonen außerhalb der festgesetzten Ladezeiten bzw. das Halten in einer Fußgängerzone muss eine Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist formlos - schriftlich - mindestens zwei Wochen im Voraus bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann keine rechtzeitige Bearbeitung garantiert werden.
Erforderliche Angaben
- Name, Anschrift und Kontaktdaten
- Telefonnummer für evtl. Rückfragen
- Kennzeichen des Fahrzeuges, für welches die Ausnahmegenehmigung gelten soll
- Für welche Zone und aus welchem Grund wird die Genehmigung beantragt?
- Für welchen Zeitraum und welche Dauer soll die Genehmigung gelten?