Fußgängerzonen: Ausnahmegenehmigung zum Parken und Befahren

Für das Parken und Befahren von Fußgängerzonen über die Ladezeit (18:30 Uhr - 11:00 Uhr) hinaus ist eine Genehmigung erforderlich.

Zum Befahren der Solinger Fußgängerzonen außerhalb der festgesetzten Ladezeiten bzw. das Halten in einer Fußgängerzone muss eine Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist formlos - schriftlich - mindestens zwei Wochen im Voraus bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann keine rechtzeitige Bearbeitung garantiert werden.

Erforderliche Angaben
  • Name, Anschrift und Kontaktdaten
  • Telefonnummer für evtl. Rückfragen
  • Kennzeichen des Fahrzeuges, für welches die Ausnahmegenehmigung gelten soll
  • Für welche Zone und aus welchem Grund wird die Genehmigung beantragt?
  • Für welchen Zeitraum und welche Dauer soll die Genehmigung gelten?
  1. Fristen / Termine
  1. Preis / Kosten
  1. Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Gasstraße 22
42657 Solingen
Raum 313
geöffnet/erreichbar:

Montag bis Freitag
8:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
auch 14:00 - 17:00 Uhr

Gasstraße 22
42657 Solingen
Raum 314
geöffnet/erreichbar:

Montag bis Freitag
8:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
auch 14:00 - 17:00 Uhr