Personalausweis
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Landesmeldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; die gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Aktuelles (Stand Februar 2025):
Zum 17.02.2025 ist eine Änderung bezüglich der PIN-Briefe in Kraft getreten. Sie erhalten nun bereits bei Antragstellung den PIN-Brief ausgehändigt. Bei der Abholung erhalten Sie, sofern die Online-Ausweisfunktion des Ausweises aktiviert ist, das dazugehörige Sperrkennwort. Pin-Briefe erhalten ab sofort auch minderjährige Personen, bei denen die Online-Ausweisfunktion noch nicht freigschaltet ist. Den Erziehungsberechtigten steht es frei zu entscheiden, diesen PIN-Brief aufzubewahren oder zu vernichten.
Sie müssen persönlich kommen
Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich vorsprechen.
Eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter füllt den Antrag in Ihrem Beisein aus.
Gültigkeitsdauer
Der Personalausweis erhält - wenn Sie jünger als 24 Jahre alt sind - eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.
Sind Sie über 24 Jahre alt, dann beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
Wann ist Ihr Personalausweis abholbereit?
Nach ca. 4 Wochen ist der Personalausweis fertig.
Wenn Sie es genau wissen wollen, haben Sie über den unten stehenden Link "Statusabfrage" die Möglichkeit, online den Status der Bearbeitung abzufragen. Geben Sie dazu bitte die Nummer Ihres neuen Ausweises ein. Diese wird Ihnen bei der Beantragung auf Nachfrage gerne mitgeteilt. Achten Sie hierbei bitte darauf, dass Buchstaben immer groß geschrieben werden müssen.
Persönlich abholen muß nicht sein
Den Personalausweis müssen Sie nicht selbst abholen.
Sie können sich durch eine andere Person vertreten lassen. Diese muss eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitbringen, sich ausweisen können und Ihren bisherigen Personalausweis mitbringen. Ebenfalls muß die ausgefüllte Abholbescheinigung mitgebracht werden. Sie muß die Aussagen zum Erhalt des Pin-Briefs enthalten. Bei PIN-Verlust kann der Ausweis nicht mit Vollmacht abgeholt werden. Dies ist dann nur durch persönliche Vorsprache möglich!
Keine Verlängerung
Eine Verlängerung des Personalausweises ist grundsätzlich nicht möglich; es ist immer eine Neubeantragung notwendig.
Namensänderung bei Heirat
Ändert sich durch Heirat der Name, muß ein neuer Personalausweis beantragt werden. Das gleiche gilt für einen evtl. Reisepass.
Zusatzfunktionen
Der Personalausweis ist mit einer Online-Ausweisfunktion versehen. Ebenfalls kann der Personalausweis mit einer Unterschriftenfunktion (qualifizierte elektronische Signatur) versehen werden. Über diese technischen Möglichkeiten können Sie sich bei der Antragstellung oder auch Online auf der Internetseite www.personalausweisportal.de informieren. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone. Unter Downloads und Links finden Sie entsprechende Informationen.
Speicherung von Fingerabdrücken
Seit dem 02.08.2021 trat die Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 in Kraft und die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip des Personalausweises ist seitdem verpflichtend.
Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 18 :
Beide Eltern sind notwendig
Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen die Sorgeberechtigten - Mutter und Vater oder der Vormund - den Antrag bei der persönlichen Vorsprache unterschreiben.
Oder ein Elternteil plus Vollmacht
Es gibt aber die Möglichkeit, dass nur ein Elternteil den Antrag stellt. Dieser muss aber dann von dem anderen Elternteil eine unterschriebene Vollmacht sowie deren Personalausweis oder Reisepass zur Antragstellung mitbringen.
Ist die Ehe geschieden und ein Elternteil alleine sorgeberechtigt, wird der Original-Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk) benötigt.
Besteht eine Vormundschaft, ist die Vorlage der Bestallungsurkunde erforderlich. Sorgerechtsbeschluss und Bestallungsurkunde stellen das Amtsgericht aus.
Eltern geschieden oder dauerhaft getrennt lebend
Ist die Ehe geschieden oder leben die Eltern dauerhaft getrennt, kann der Elternteil. bei dem das Kind gemeldet ist, den Antrag alleine stellen. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist der Sorgerechtsbeschluss erforderlich. Besteht eine Vormundschaft, ist die Vorlage der Bestallungsurkunde erforderlich. Sorgerechtsbeschluss und Bestallungsurkunde stellen das Amtsgericht aus.
Die ledige, alleinstehende Mutter
Ist das Kind bei der ledigen, alleinstehenden Mutter angemeldet, kann die Mutter den Personalausweis ohne den Vater des Kindes allein beantragen.
Der ledige, alleinstehende Vater
Der ledige, alleinstehende Vater hat es leider etwas schwerer. Er benötigt einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder das Einverständnis der Mutter, dass sich das Kind bei gemeinsamer Sorge mit dem Einverständnis der Mutter oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung beim Vater aufhält.